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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gertrud M. •

Frage an Britta Haßelmann von Gertrud M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Haselmann,

in dem unter der Adresse https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/widerspruchsloesung-ist-de-facto-bereits-gesetz/ abrufbaren Artikel steht:

Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Eiltempo durchgebrachte Gesetz fordert schon jetzt: Wenn nicht bekannt ist, dass Patientinnen und Patienten mit Hirnschädigung eine Organspende ausdrücklich abgelehnt haben, sollen die Kliniken alles tun, um eine Organspende zu ermöglichen. In der Praxis entspricht dieses Vorgehen einem Verfahren, wie es in Ländern mit Widerspruchslösung praktiziert wird.

Transparency Deutschland sieht bei den am 1. April auf deutschen Intensivstationen angelaufenen Maßnahmen die Gefahr schwerwiegender Interessenkonflikte.

Meine Frage an Sie ist, ob dies so stimmt oder haben Sie eine andere Interpretation zu diesem Gesetz?
Haben Sie für dieses Gesetz gestimmt?
Wie kann ein Patient widersprechen?

Ich finde es einigermaßen skandalös, daß die Mainstreammedien nicht über diesen Sachverhalt berichten.

Mit freundlichen Grüßen
G. M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau M.,

Ich bin mit Annalena Baerbock und anderen Abgeordneten der Auffassung, dass die Möglichkeiten jeder und jedes Einzelnen sich mit seiner Organspende-Bereitschaft intensiv zu befassen ausgeweitet werden müssen. Daher unterstütze den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ (siehe: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/110/1911087.pdf ). Es fehlt an einfachen Möglichkeiten, sich zu erklären. Ich spreche mich klar gegen die Widerspruchslösung von Jens Spahn aus.

Wir setzen uns für ein transparentes Organspende-System ein, in dem die Selbstbestimmung geachtet wird und in dem Manipulationen keinen Platz haben. Klar ist, dass wir bei der Organspende Verbesserungen brauchen - zu viele Menschen warten händeringend auf ein Organ. Und wenn wir wissen, dass laut Umfragen 84 Prozent der Menschen der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen, dann müssen wir eine Lösung finden, wie wir sie direkt darauf ansprechen und die Zahl der Spender*innen erhöhen können - und gleichzeitig das Selbstbestimmungsrecht wahren.

Wir wollen die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten. Statt Stillschweigen als eine Freigabe der eigenen Organe zu bewerten, wie es der Vorschlag der Widerspruchsregelung vorsieht, ist es zielführender, eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, eine verbindliche Abfrage durchzuführen und eine stetige Information und ärztliche Beratung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.

Eine Regelung, der man erst aktiv widersprechen muss, halten wir auch für kontraproduktiv mit Blick auf die tatsächliche große Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger. Es heißt ja nicht umsonst "Spende". Es geht um eine bewusste, freiwillige und willentliche Entscheidung und nicht um einen impliziten Zwang.

Mit der kürzlich vom Bundestag beschlossenen Stärkung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern und weiteren Strukturverbesserungen, denen alle Fraktionen im Bundestag (außer der AfD) zugestimmt haben, wurde die Grundlage für die Erhöhung der Organspenderate gelegt. Unseren Entschließungsantrag zu diesem Gesetz finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/077/1907769.pdf

Den Ausweisstellen könnte nach unserer Ansicht eine zentrale Bedeutung zukommen. Sie werden dazu verpflichtet, die Bürger*innen bei der Beantragung von Papieren mit Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu versorgen und für weitergehende Infos an die jeweiligen Hausärzt*innen zu verweisen. Die Ausweisstellen selbst sollen keine Beratung vornehmen. Bei Ausweisabholung sollen sie die Person aber zur Eintragung in das Organspenderegister ermutigen. Das soll vor Ort und auch später jederzeit online von zuhause aus möglich sein. Mit dem Online-Verfahren ist auch gesichert, dass man jederzeit eine Änderung der Entscheidung unbürokratisch eintragen kann. Das Register ermöglicht es Krankenhäusern, bei Todesfällen die Daten schnell abzurufen.

Wir wollen außerdem den Bereich Organspende innerhalb der medizinischen Aus- und Weiterbildung stärken, um die Sensibilität des ärztlichen Nachwuchses für dieses Thema zu verbessern und ggf. Vorurteile abzubauen.

Ein solches Verfahren ist grundgesetzschonender, wahrt die höchstpersönliche Entscheidung jedes Menschen und trägt zu einer höheren Spendenbereitschaft bei. Organspenden können Leben retten. Die Widerspruchsregelung ist bei dieser höchstpersönlichen Entscheidung der falsche Weg.

Herzliche Grüße

Britta Haßelmann

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