Frage an Britta Haßelmann von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Haßelmann,
Ich hatte beim Bundesrechnungshof um Zusendung der Prüfberichte für die Finanzen der Fraktionen gebeten, die nach dortige Auskunft 2013 und 2017 erstellt wurden. Der Bundesrechnungshof verweigert die Herausgabe mit dem Argument, dass Ihre Fraktionen wie auch die anderen Fraktionen de Herausgabe widersprochen haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach die öffentliche Berichterstattung über die Fraktionsfinanzen angeordnet. Zu dieser öffentlichen und transparenten Berichterstattung zählen logischer Weise auch die Prüfberichte, da ansonsten sich die Öffentlichkeit wie verfassungsrechtlich gewollt kein Bild machen kann.
Hinsichtlich der einzelnen vom Bundesrechnungshof genannten Gründe darf ich auf meine Antwort an die Behörde vom 10. Oktober 2018 verweisen (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/prufberichte-bundestagsfraktionen ).
Ich bitte zunächst um Klärung, ob Ihre Fraktion tatsächlich de Herausgabe widersprochen hat und wieso. Ich würde mich freuen, wenn Sie dabei auch hinsichtlich der von mir dargelegten Gegenargumentationen eingehen könnten.
Sehr geehrter Herr Lehmann,
die Fraktionen haben in §52 Abgeordnetengesetz eine eigenständige Regelung zur Offenlegung ihrer Mittelverwendung.
Auf der Seite der grünen Bundestagsfraktion können Sie die Rechenschaftsberichte der Fraktion sowie die Prüfungsvermerke des Abschlussprüfers einsehen:
https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/fraktion-aktuell/transparenz.html
Bezüglich der von Ihnen angefragten Prüfberichte des Bundesrechnungshofes zu den Fraktionsfinanzen möchte ich darauf hinweisen, dass - wie Sie ja bereits aus der Antwort des Bundesrechnungshofes auf Ihre Anfrage wissen - derzeit ein Rechtsstreit um die Herausgabe der abschließenden Prüfungsmitteilungen der Bundestagsfraktionen geführt wird. Sollten die Gründe gegen die Herausgabe der Prüfgerichte vom Gericht nicht als ausreichend gewertet werden, wird der Bundesrechnungshof die abschließenden Prüfungsergebnisse herausgeben.
Die Argumente des Bundesrechnungshofes wurden Ihnen ja bereits in der Antwort auf Ihre Anfrage ausführlich dargelegt (https://fragdenstaat.de/anfrage/prufberichte-bundestagsfraktionen/). Insbesondere wird dort auch auf § 46 Absatz 3 Abgeordnetengesetz hingewiesen.
In Anbetracht des Konkurrenzverhältnisses der Fraktionen halten wir eine Gleichbehandlung in der Frage der Veröffentlichung für unabdingbar. Deswegen erwarten wir uns vom Urteil zur Veröffentlichung der Prüfungsberichte Rechtsklarheit, die auch einer einheitlichen Veröffentlichungspraxis der Fraktionen dienen wird.
Mit besten Grüßen
Britta Haßelmann