Frage an Britta Haßelmann von James M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hasselmann,
ich habe Fragen wegen meine Rechte nach Brexit am 29 März 2019. Bis jetzt will und kann keine eine Garantie geben dass alle Briten nach Brexit in Deustschland in der Fall von eine No Deal darf. ich wohne in Bielefeld seit 1989 aber meine Uberbefristete Aufentaltserblaubnis von 1997 ist angeblich nicht gültig! Warum kann ich als Brite keine bekommen (aussage erst nach Brexit) aber anerkannte Flüchtlinge oder nicht EU Aüslander nach 5 Jahren Aufenthalt bekommen eine EU unbefristet Aufentaltserlaubnis. Dazu warum für jeder die 106000 Briten wie in Spanien eine Belibe Garantie? Warum wird nichts unternommen um unsere Rechte/Sorgen zu kummern. Es kann nicht sein wir müssen evtl ausreisen/deportiert für eine Entscheidung dass keine voraussehen könnten . Dazu kommt dass ich auch nicht abstimmen dürfte aber scheint keine in UK oder Deutschland für unseren Belangen zu intressieren. Auf eine Antwort oder Hilfestellung wurde ich mich sehr freuen.
Mit Freundlichem Grußem
J. M.
Sehr geehrter Herr M.,
wir bedauern es, dass die Britinnen und Briten sich mit knapper Mehrheit für den Austritt aus der EU entschieden haben.
Um die Unsicherheit der Menschen schnellstmöglich zu beenden, haben wir Grüne im Bundestag uns nach der Brexit-Entscheidung gegenüber der Bundesregierung und gegenüber britischen PolitikerInnen wiederholt dafür eingesetzt, dass zuerst die Rechte aller EU-Bürgerinnen und Bürger -vor allem auch der Aufenthaltsrechts -, so wie sie bislang bestehen, gesichert werden.
Wir haben deshalb die Haltung unter den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission, die den Brexit verhandelt, klar unterstützt: beide Seiten sollten alle bestehenden Rechte der betroffenen EU-Bürgerinnen und Bürger 1:1 beibehalten. Leider sieht die britische Regierung dies bislang anders und will die Rechte der EU-Bürgerinnen und Bürger, die in Großbritannien leben beschneiden und macht die Menschen zum Spielball der Verhandlungen.
Klar ist zumindest schon jetzt, dass alle EU-Bürgerinnen und Bürger mit einem legalen Aufenthaltsstatus von mehr als 5 Jahren auch weiterhin ein Aufenthaltsrecht erhalten sollen. Das könnte grundsätzlich auch auf Sie zutreffen und Ihren Aufenthalt in Deutschland sichern. Leider haben Sie die Gründe nicht weiter ausgeführt, warum die deutschen Behörden Ihre Aufenthaltserlaubnis für ungültig erachten.
Darüber hinaus haben wir im Bundestag aber auch gefordert, dass die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern darauf hinwirken sollte, dass in Deutschland lebende britische Staatsangehörige rasch und unkompliziert unter Beibehaltung ihrer britischen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden, wenn sie es beantragen. Unser Antrag wurde leider von der großen Koalition abgelehnt.
Wir werden den Verhandlungsprozess weiterhin sehr genau verfolgen, damit Familien, Freundschaften und das grenzenlose Europa möglichst wenig unter den Auswirkungen des Brexit werden leiden müssen.
Ich hoffe auf eine rasche Klärung Ihres Status und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann