Frage an Britta Haßelmann von Anna M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was werden Sie gegen §4 des neuen BDSG unternehmen?
Finden Sie es nicht auch fair, wenn alle bahnfahrenden Bürger vollständig überwacht und ausspioniert werden dürfen, dass das dann, der Gerechtigkeit halber, auch für Autofahrer geschehen sollte und an allen Straßen in Abständen von 500 Meter Überwachungskameras angebracht werden sollten, um dauerhaft den Verkehr zu überwachen und Verkehrssünder effektiver ausfindig zu machen?
Oder werden Sie sich für die Nichtigkeit des neuen BDSG einsetzen und gemeinsam mit den Landesbehörden für Datenschutz und Informationsfreiheit ein EU- und verfassungsgerechtes neues BDSG entwickeln?
Sehr geehrte Frau M.,
die europäische Datenschutzreform, mit ihren hohen Standards ist eines der wichtigsten EU-Projekte der letzten Jahre. Dafür haben wir und insbesondere mein Kollege Jan Philipp Albrecht (MdEP) in Brüssel gekämpft. Die Verabschiedung der Verordnung ist ein klarer grüner Erfolg.
Die Bundesregierung verwässert dieses hohe Schutzniveau jedoch bei der Anpassung des deutschen Datenschutzrechts. Deshalb haben wir im Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, sich an die europarechtliche Vorgaben zu halten und das Gesetz entsprechend zu ändern. So muss eine Ausweitung der Videoüberwachung öffentlicher Räume durch private Akteure zurückgenommen werden (unseren Entschließungsantrag können Sie hier einsehen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/121/1812132.pdf ).
Kameraüberwachung an neuralgischen Orten wie Kriminalitätsschwerpunkten kann, wenn auch nicht bei der Verhinderung, so doch bei der Aufklärung von schweren Straftaten hilfreich sein. Jedoch ist eine ausgeweitete Videoüberwachung durch private Akteure sicherheitspolitisch eine bürgerrechtlich bedenkliche Form der Massenüberwachung. Wir wollen zielgerichtete Maßnahmen, statt flächendeckender Überwachung und ein deutsches Datenschutzrecht, welches den hohen EU-Standards entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann