Frage an Britta Haßelmann von Sultan Abu S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Haßelmann,
Mit Drucksache 18/3920 ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/039/1803920.pdf ) gehen Sie auf die sogenannte Transparenzdebatte ein. In Ihrem Antrag fordern Sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen (S. 1), der bestimmte Punkte bereits vorgibt.
Nach meinem Verständnis ist die Gestaltung von Gesetzes eine der vornehmsten Aufgaben eines Parlaments. Neben Ihrer eigenen intellektuellen Faehigkeit stehen Ihnen hierzu Mitarbeiter Ihres eigenen Büros, der Fraktion und des Bundestages, u.a. des Wissenschaftlichen Dienstes, zur Verfügung.
Deshalb wuerde mich interessieren, warum Sie die zentrale Aufgabe – Erarbeitung und Beschluss von Gesetzen – an die Bundesregierung abgeben. Wenn diese demokratieschädliche Form der Gesetzesbearbeitung gewählt wird, wäre es dann möglich, den Bundestag auf ca. 10 Prozent der jetzigen Grösse zu beschränken und die Verwaltung generell abzuschaffen?
Sehr geehrter Herr Sultan Abu Sadr,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine zentrale Aufgabe des Parlamentes ist es, Gesetze zu beraten, sie kritisch zu überprüfen und Gesetze zu verabschieden.
Eine weitere Aufgabe des Parlamentes ist es, die Regierung zu kontrollieren. Da die Regierung von der Parlamentsmehrheit, das heißt von der Regierungskoalition, getragen wird, kommt diese Kontrollfunktion zwar grundsätzlich dem Parlament insgesamt zu, wird aber hauptsächlich von der Opposition wahrgenommen.
Und diese Aufgabe erfüllt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Um die Regierung wirksam kontrollieren zu können, gilt es dafür zu sorgen, dass die Regierung ihr eigenes Handeln darlegt, erklärt und möglichst transparent macht. Möglichkeiten dies herauszuarbeiten sind für uns: Kritische Fragen in der Regierungsbefragung und Fragestunde zu stellen, schriftliche Fragen einzureichen und Kleine und Große Anfragen an die Bundesregierung zu richten. Allein in dieser Legislaturperiode hat meine Bundestagsfraktion bisher 4 Große Anfragen und 1068 Kleine Anfragen eingebracht.
In dieser Legislaturperiode wurden außerdem bereits fünf Untersuchungsausschüsse eingesetzt bzw. beantragt. Auch dies ist ein sehr wichtiges Mittel der Kontrolle, das die Fraktionen nutzen können, wenn die Bundesregierung anscheinend nicht bereit ist, für ausreichend Aufklärung und Transparenz eines Sachverhaltes zu sorgen.
Neben den beschriebenen Aufgaben erarbeiten wir parlamentarische Antragsinitiativen, Entschließungsanträge, Änderungsanträge oder Gesetzentwürfe und bringen diese ein. Darüber hinaus begleiten wir zahlreiche Gesetzesvorhaben kritisch. Alleine in dieser Legislatur hat die grüne Bundestagsfraktion 111 Entschließungsanträge und 70 Änderungsanträge eingebracht.
Und die Anzahl der bisher eigenständig eingereichten Initiativen beläuft sich in dieser Legislatur auf 350 Anträge und 44 eigene Gesetzesentwürfe.
Die Erfüllung der beschriebenen Aufgaben sind vor allem für kleine Oppositionsfraktionen sehr zeit- und ressourcenaufwendig. Deshalb entscheiden wir als Fraktion jeweils, ob wir eine Initiative zu einem eigenen Gesetzesentwurf ausarbeiten oder mit einer anderen parlamentarischen Antragsinitiative arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann