Frage an Britta Haßelmann von Jens M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Hasselmann,
wie ist de Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan mit dem Ziel, Taliban-Führer zu töten, mit dem Artikel 87a,(1) vereinbar? Haben diese Taliban-Führer die Bundesrepublik oder ein Nato-Land angegriffen?
J.Mennicke
Sehr geehrter Herr Mennicke,
Ja, es gibt in Afghanistan Taliban-Führer und bewaffnete Gruppen, die Soldaten der Bundeswehr, aber auch afghanische Sicherheitskräfte und Zivilisten mit Sprengfallen, Selbstmordanschlägen oder mit Raketen angreifen, verwunden und töten. Gegen solche Angriffe können und dürfen sich Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wehren. Das erlaubt das Völkerrecht. Und das erlaubt auch das Grundgesetz, wenn die Soldatinnen und Soldaten im Rahmen des Art. 24 Abs. 2 und mit Zustimmung des Deutschen Bundestages an Auslandseinsätzen kollektiver Sicherheitssysteme, wie der Vereinten Nationen, im Einsatz sind. Der ISAF-Einsatz zur Unterstützung der afghanischen Regierung und Sicherheitskräfte ist ein solcher Einsatz.
Allerdings muss bei dem Vorgehen gegen Angreifer das humanitäre Völkerrecht, zu dem auch der Schutz der Zivilbevölkerung und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes zählen, unbedingt eingehalten werden. Die Veranlassung der Bombardierung der entführten Tanklaster vom 4. September 2009 haben wir daher scharf kritisiert und war mehr als nur eine menschliche Katastrophe. So weit wir wissen, wurden die Bomben ohne Vorwarnung und gezielt auf eine große Menschenansammlung geworfen. Dabei kamen mehr als 100 Menschen ums Leben, darunter auch Zivilisten.
Die Kanzlerin hat ihr Versprechen vom September vor dem Deutschen Bundestag, sich für eine lückenlose Aufklärung einzusetzen, nicht eingehalten. Verteidigungsminister zu Guttenberg hat behauptet, dass die Bombardierung angemessen gewesen sei und sich die Bundeswehr de facto in einem kriegsähnlichen Konflikt befände, der solche Militäraktionen rechtfertige. Das sehen wir und sehen viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages nicht so. Der Bundestag hat - auch auf Drängen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Hintergründe und die offensichtliche Desinformationspolitik der Bundesregierung im Vorfeld der Bundestagswahlen aufklären soll.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann