Frage an Britta Haßelmann von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Haßelmann
Wie man Medienberichten ( https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/parteienfinanzierung-fraktionen-verfassungswidrig-bundestag-parteien/ ) entnehmen kann, wurde die Summer der Zuweisungen für die Fraktionen nicht nur um den Betrag für die Kosten durch zusätzliche Fraktionen und Abgeordnete erhöht, sondern auch drei Millionen EUR für die Digitalisierung.
Dies verwundert insofern, als gerade Ihre Fraktion lt. der letzten Rechnungslegung ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/037/1903700.pdf ) über 5.1 Mio. EUR an Rücklagen gebildet hat, so dass die Investitionen in diesem Bereich ohne weiteres finanziert wären. Auch die anderen Fraktionen besitzen sehr hohe Rücklagen, so dass ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus dem Bundeshaushalt nicht notwendig erscheint.
Was waren deshalb die Gründe für die Erhöhung der Fraktionszuschüsse und wieso wurden hierfür nicht die Rücklagen benutzt, die nach kaufmännischen Grundsätzen eben für Investitionen, wie diese nun von Ihnen reklamiert werden, gebildet werden?
Darüber wundert mich, dass die Fraktionen Rücklagen in Millionenhöhe bilden, was auf eine erhebliche Überfinanzierung hinweis. Allein Ihre Fraktion hat im vergangenen Jahr einen Überschuss i.H.v. 194.000 EUR ausgewiesen. Normaler Weise müssen private Organisationen, die über Zuschüsse finanziert werden, diese Überschüsse zurückgeben.
Im Gegensatz zu allen anderen Fraktionen weisen Sie die Rücklagen für allgemeine Aufgaben und Personalrücklagen nicht gesondert aus. Deshalb bitte ich um Information, wie diese einzelnen Rücklagen sind und warum dies bei Ihnen bislang nicht ausgewiesen wurde
Wozu werden diese hohen Rücklagen gebildet? Wäre es nicht sinnvoll, diese Rücklagen an den Bundeshaushalt zurückzugeben und nur in der wirklich notwendigen Höhe Ihre Fraktion anzusammeln?
Schlussendlich würde ich mich freuen, wenn Sie mir den Beschluss über den Umfang der Funktionszulagen in Ihrer Fraktion zusenden.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Fraktionszuwendungen werden regelmäßig an die allgemeine Entwicklung der Preise sowie der Löhne und Gehälter angepasst. Das ist richtig, denn nur ein starkes Parlament kann eine Regierung effektiv kontrollieren und ein Gegengewicht zu den derzeit 14 Bundesministerien, dem Kanzleramt und der Bundesregierung insgesamt sein. Die Fraktionen der Union und SPD kurzfristig eine Erhöhung der Fraktionsfinanzierung in die letzten Haushaltsplanberatungen eingebracht. Wir haben dieser von der Koalition vorgeschlagenen Erhöhung der Fraktionsfinanzen nicht zugestimmt. Das haben Union und SPD allein zu verantworten. Wir haben kurzfristig davon erfahren. Unsere Fraktion hat in der Sache keine Notwendigkeit für diesen Schritt gesehen.
Rücklagen müssen wir grundsätzlich bilden, weil man nie ganz ausschließen kann, dass wir theoretisch die 5 % Hürde verfehlen würden - auch wenn dies sehr unwahrscheinlich ist. In einem solchen Fall müsste noch Geld da sein, um Forderungen z.B. von ArbeitnehmerInnen sowie Renten - und Pensionskassen zu befriedigen.
Der Umfang der Funktionszulagen wird jährlich von der Fraktion mit dem Fraktionshaushalt beschlossen. Fraktionsvorsitzende, Erste PGF, PGFs und stellvertretende Fraktionsvorsitzende erhalten eine Funktionszulage iHv 50%, 37,5%, 25%, 20% einer monatlichen Diät. Demnach beläuft sich für das Jahr 2017 die Summe der an Fraktionsmitglieder in besonderen Funktionen unserer Fraktion auf 332.538,60€.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann