(...) Auf den von Ihnen genannten Webseiten des MGEPA finden Sie auch ausführlich dargelegt, warum der Konsum der E-Zigarette ebenfalls in den Schutzbereich des Nichtraucherschutzes fällt. Dieser Begründung schließe ich mich an. (...)
(...) Mai 2013 teile ich Ihnen mit, dass in der von Ihnen genannten Antwort auch ein Link zu den Webseiten des MGEPA zu finden ist. Dort finden Sie nicht nur Fragen und Antworten zum Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen, sondern auch ausführlich begründet, warum die der Konsum der E-Zigarette ebenfalls in den Schutzbereich des Nichtraucherschutzes fällt. Dieser Begründung, die im Übrigen auch vom Bundesgesundheitsministerium in Bezug auf die Einschätzung zur Gefährlichkeit des Liquids geteilt wird, schließe ich mich an. (...)
(...) Das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Produktgruppen, sondern behandelt alle Produkte gleich. Entsprechend ist auch der Konsum von E-Zigaretten im Sinne eines allgemeinen Rauchverbotes untersagt. (...)
(...) Auch wenn Abgeordnete der Landtage als "Halbtagsabgeordnete" bezeichnet werden, lässt sich daraus nicht ableiten, dass diese Bezeichnung auch zutreffend ist. Dies gilt vor allem nicht in einem Flächenland wie Nordrhein-Westfalen mit seinen knapp 17,84 Millionen Einwohnern. (...)
(...) Allerdings hat die Praxis gezeigt, dass dieses Gesetz viele Lücken und unzureichende Regelungen aufweist. Aus diesem Grund haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Novelle des Passivraucherschutzgesetzes in den Landtag eingebracht. Derzeit befindet sich dieses noch in der parlamentarischen Beratung und wird nach Beschlussfassung durch den Landtag Nordrhein-Westfalen vermutlich entweder zum 1. (...)
(...) Ihre Befürchtung mit Blick auf das Kneipensterben wird zwar durch Schätzungen unterlegt, gleichzeitig zeigen aber Praxisbeispiele in Deutschland und im europäischen Ausland, dass Nichtraucherschutz eine untergeordnete Rolle beim Kneipensterben spielt. (...)