Portrait von Britta Altenkamp
Britta Altenkamp
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Britta Altenkamp zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Theo P. •

Frage an Britta Altenkamp von Theo P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Altenkamp,

das Nichtraucherschutzgesetz soll doch die Bürger vor dem schädlichen Passivrauch schützen. So zumindest fasse ich die Ausführungen den Gesetzes auf den Seiten der www.mgepa.nrw.de auf.

Aber EZigaretten emittieren keinen schädlichen Passivrauch und somit müssten EZigaretten, in welchen ein Liquid verdampft wird, nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland fallen.

Oder interpretiere ich da etwas falsch?

Wenn ich noch einmal Frau Steffens zitieren darf:
“Das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (NiSchG NRW) enthält keine Definition des Rauchens. Geregelt wird ein allgemeines Rauchverbot, ohne dass “Rauchen” hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie z.B. Zigaretten, Zigarren oder E-Zigaretten differenziert wird.” [1]

Aber in dem Rechtsgutachten, was Frau Steffens 2011 in Auftrag gab, gelangt Prof. Dr. Franz-Josef Dahm zu einem anderen Ergebnis:
“Vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Zielsetzung ist das Rauchverbot des NiSchG NRW nicht auf den Gebrauch einer E-Zigarette zu erstrecken.” [2]

Was soll ich nun davon halten?

Quellen:
[1] http://www.abgeordnetenwatch.de/barbara_steffens-231-40141–f321597.html#q321597
[2] http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-394.pdf

Portrait von Britta Altenkamp
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pimpertz,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die Fragen an Ministerin Steffens aufwirft. Daher bitte ich Sie auch, diese direkt an Frau Barbara Steffens oder das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen zu richten.

Auf den von Ihnen genannten Webseiten des MGEPA finden Sie auch ausführlich dargelegt, warum der Konsum der E-Zigarette ebenfalls in den Schutzbereich des Nichtraucherschutzes fällt. Dieser Begründung schließe ich mich an.

Mit freundlichen Grüßen

Britta Altenkamp MdL