
(...) Bei der Vorratsdatenspeicherung werden die Verbindungsdaten bei den jeweiligen Telekommunikationsunternehmen aufbewahrt. Der Staat erhält nur im Einzelfall - bei Vorliegen eines konkreten Verdachts einer Straftat und aufgrund eines richterlichen Beschlusses - Zugriff auf diese Daten. Eine vergleichbare "Überwachung" kann es offline m.E. (...)