Frage an Brigitte Zypries von Bernd B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Ministerin
Meine Frage bezieht sich auf ihre Aussage im Interview mit Welt Online am 19.7.
Sie sagen dort: " Was offline verboten ist, ist auch online verboten"
Beziehen sich dabei nur auf das Urheberrecht oder sehen sie es als allgemein gültige Regel an?
Sollte dies der Fall sein verstehe ich als juristischer Laie nicht wie die Vorratsdatenspeicherung erlaubt sein kann. Für mich ergibt sich aus dem Grundgesetz (§1,2,4,5,11) ein Verbot einer verdachtsunabhängigen dauer "offline" Überwachung aller Einwohner Deutschlands.. Wieso ist es dann online erlaubt?
Sehr geehrter Herr Brunner,
selbstverständlich bezieht sich meine Aussage nicht nur auf das Urheberrecht, sondern auf alle Rechtsgebiete.
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden die Verbindungsdaten bei den jeweiligen Telekommunikationsunternehmen aufbewahrt. Der Staat erhält nur im Einzelfall - bei Vorliegen eines konkreten Verdachts einer Straftat und aufgrund eines richterlichen Beschlusses - Zugriff auf diese Daten. Eine vergleichbare "Überwachung" kann es offline m.E. garnicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries