
(...) ganz richtig haben Sie erkannt, dass die Grundrechte des Grundgesetzes in ihrem Geltungsbereich garantiert sind. Ein geringeres Schutzniveau auf europäischer Ebene kann nicht dazu führen, dass gegen die deutsche Verfassung verstoßen und die Todesstrafe in Deutschland eingeführt wird. In der europäischen Grundrechtecharta und in der Europäischen Menschenrechtskonvention mussten sich die unterzeichnenden Staaten auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen. (...)