Frage an Brigitte Zypries von Monika W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Zum Thema Beschneidung von Jungen sind von den Befürwortern und Gegnern schon viele (zum Teil üble) Stellungnahmen abgegeben worden, die eine differenzierte Betrachtungsweise vemissen lassen. Ganz außen vor gelassen wird bei den Befürwortern die Situation einer Randgruppe. Wie Sie sicher wissen, leben in unserer Gesellschaft auch Transsexuelle. Für die Mann-zu-Frau-Transsexuellen spielt die Vorhaut bei einer geschlechtsangleichenden Operation eine erhebliche Rolle, da sie a) ein sehr empfindsames Teil des Geschlechtsorgans ist und b) benötigt wird, um eine Vagina aufzubauen. Haben Sie je mit einer Betroffenen gesprochen, denen ein Arzt/eine Ärztin eröffnete, dass nicht genügend "Material" vorhanden sei, um zu einer einigermaßen funktionellen Lösung zu kommen? Ich denke, dass diese Menschen bei der Diskussion völlig übersehen werden.
"Daher kann das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausnahmsweise hinter den Rechten der Eltern zurücktreten, um so dem Grundrecht der Religionsfreiheit gerecht zu werden." (aus einer Ihrer Antworten hier)
Bei Mann-zu-Frau-Transexuellen nehmen Sie wohl ein "Kollateralschaden" in Kauf, um das Recht auf Religionsfreiheit nicht zu beschneiden? Mich würde nun als Wählerin eine Stellungnahme Ihrerseits interessieren, wie das Dilemma religiöse Beschneidung/Recht auf körperliche Unversehrtheit unter dem von mir thematisierten Gesichtspunkt zu lösen ist.
Sehr geehrte Frau Weber,
Sie haben Recht – soweit ich weiß, ist dieser Aspekt bisher nicht in der Diskussion berücksichtigt worden.
Haben Sie vielen Dank für den Hinweis, den ich den Rechtspolitikern zukommen lassen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries