
(...) in der Tat hat die Bundesregierung im Januar 2007 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen in bestimmmten Fällen begrenzt. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 50 Euro betragen - wenn eine nur unerhebliche Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs vorliegt. Die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich heute oftmals hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen, wird damit deutlich verbessert. (...)