Frage an Brigitte Zypries von Eckhard V. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Bundesministerrin Zypries,
wie kann ich mich gegen Richterwillkür im Kündigungsschutz zum finanziellen Vorteil eines großen Arbeitgebers zur Wehr setzen. Mein Strafantrag nach §339 StGB (Rechtsbeugung) gegen 2 nacheinander tätig gewordene Vorsitzende Arbeitsrichter wurde bereits von der Generalstaatsanwaltschaft Celle abgelehnt, meine offenen Fragen zur beanstandeten Prozessführung wurden jedoch sämtlich wiederum nicht beantwortet. Die erlebte Arbeitsweise der beiden Arbeitsgerichte entspricht nicht dem Sinn eines Kündigungsschutzgesetzes, wie es höchstrichterlich ausgelegt wird und wie es von jedem Bürger dieses Landes verstanden werden kann.
Ich habe diese Frage auch schon den Abgeordneten Herrn Struck, Herrn Weiß und Herrn Zöllmer gestellt, meine Frage wurde dort leider noch nicht beantwortet.
Ist es nicht Aufgabe der Gerichte, Recht zu sprechen für jeden Bürger dieses Landes in gleichem Maße, wie es im Gesetz steht und wie es jeder Bürger dieses Landes erwarten kann? Da kann es doch nicht sein, daß sich Arbeitsrichter hemmungslos und ungestraft über eindeutige Gesetze hinwegsetzen, damit ein großer Arbeitgeber, an dem Stadt und Land finanziell beteiligt sind, einen finanziellen Vorteil erzielen können. Umfangreiche Entlastungsbeweise die dem Gericht vorlagen aber nicht zum vorgesehenen Urteil passten, wurden dazu einfach nicht erörtert, die Rechte der ehrenamtlichen Richter wurden ausgesetzt. usw. ..usw.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich von Ihnen eine Antwort zu diesem Thema bekomme. Ich möchte nicht zum Sozialfall in diesem Land werden, nur weil Arbeitsgerichte sich in 2 Instanzen nicht gegen kommunale Interessen und einen großen Steuerzahler durchsetzen wollten/konnten und auch die Generalstaatsanwaltschaft trotz 25-seitiger detaillierter Beschreibung der Vorwürfe behauptet "Wir haben geprüft, alles in Ordnung, dem Gesetz wurde genüge getan", aber auch weiterhin zu keinem einzigen Vorwurf Stellung bezieht.
Sehr geehrter Herr Vinke,
ich bitte um Nachsicht, dass ich zu dem von Ihnen geschilderten Fall keine Stellungnahme abgeben kann. Da ich den Fall im Detail nicht kenne, kann ich den Sachverhalt auch nicht beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries