Frage an Brigitte Zypries von Martin M. bezüglich Recht
Ehemalige Heimkinder nehmen die Initiative.
Die Deutsche Bundesregierung wird aufgefordert die folgende einfache Frage zu beantworten:
Zwischen 1945 (bzw. 1949) und 1992, war es jemals gesetzmäßig, und im Einklang mit dem Grundgesetz, in der Bundesrepublik Deutschland Fürsorgezöglinge beiden Geschlechts und Schutzbefohlene die der Freiwilligen Erziehungshilfe unterstanden (a) ihrer Freiheit zu berauben und (b) sie zur unentlohnten Arbeit zu zwingen, auf die gleiche Weise wie dies im Dritten Reich allgemein üblich war?
Frage gestellt bei Martin Mitchell in Australien, "Ehemaliges Heimkind" (Jahrgang 1946), Betreiber (seit 17. Juni 2003) der Webseite http://www.heimkinder-ueberlebende.org / http://www.care-leavers-survivors.org und dem dazugehörigen "Ehemalige Heimkinder" Blog http://www.heimkinderopfer.blogspot.com .
Sehr geehrter Herr Mitchell,
wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, hat der Bundestag im November 2008 auf Empfehlung des Petitionsausschusses die Einrichtung eines Runden Tisches "Heimkinder" beschlossen. Ziel ist es, das Unrecht aufzuarbeiten, das Kinder in den fünfziger und sechziger Jahren in deutschen Kinderheimen erlitten hatten. Ich persönlich bin sehr froh, dass dieses dunkle Kapitel nun aufgearbeitet wird und den Betroffenen - soweit dies heute noch möglich ist - Gerechtigkeit widerfährt.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries