Sehr geehrter Herr Oberender,
für den von Ihnen angesprochenen Themenkomplex sind nach unserer Verfassung die einzelnen Bundesländer zuständig. Daher möchte ich Sie bitten, sich an die dort zuständigen Stellen zu wenden.
Sehr geehrter Herr Oberender,
für den von Ihnen angesprochenen Themenkomplex sind nach unserer Verfassung die einzelnen Bundesländer zuständig. Daher möchte ich Sie bitten, sich an die dort zuständigen Stellen zu wenden.
(...) Neben Zeugen können auch andere Beweismittel, zum Beispiel Urkunden oder Sachverständigengutachten, herangezogen werden. Auch kann ein Geständnis des Angeklagten die Vernehmung von Zeugen entbehrlich machen. (...)
(...) Sie haben da etwas grundsätzlich mißverstanden. Die Verfassungswidrigkeit einer Verpflichtung kann sich nicht nur aus ihrem Inhalt ergeben, sondern auch aus ihrer Form. Nicht die Zugangssperren an sich sind verfassungsrechtlich bedenklich, sondern ihre Festlegung in Vertragsform. (...)
(...) selbstverständlich können Sie anonym Anzeige erstatten ohne Zeugen zu benennen. Eine schriftliche Anzeige nehmen die Staatsanwaltschaften, Amtsgerichte und Polizeibehörden entgegen. (...)
(...) Dennoch versuche ich natürlich, mich in die Lage meiner behinderten Mitbürger hineinzuversetzen. Ich gebe Ihnen daher Recht, wenn Sie sagen, dass im Bereich der Gleichstellung behinderter Mitmenschen noch eine Menge Arbeit auf uns wartet, nicht nur im Bereich der Mobilität. Dass ich mich dafür einsetze, zeigt nicht nur der überdurchschnittliche Anteil der behinderten Menschen, die im Bundesministerium der Justiz arbeiten, sondern auch die Schaffung von Gesetzen wie dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz. (...)
(...) ich bin für die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden auch auf Bundesebene. Dabei sollten wir die Erfahrungen in den Ländern, die solche Verfahren teilweise schon eingeführt haben, berücksichtigen. (...)