(...) Die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit für die Verabschiedung ergibt sich aus Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes, wenn man davon ausgeht, dass der Fiskalpakt eine vertragliche Grundlage der EU oder eine vergleichbare Regelung enthält. Der Fiskalvertrag verpflichtet nämlich zur Änderung des Grundgesetzes, bzw. genauer zur dauerhaften Beibehaltung der bereits im Grundgesetz normierten Schuldenbremse. (...)
(...) Die dauerhafte und bedingungslose Unterhaltszahlung an Menschen läuft Gefahr, zu einem politischen und gesellschaftlichen Ablasshandel zu werden, der schnell zur organisierten Ruhigstellung ganzer Bevölkerungsgruppen führen kann. Dies halte ich nicht für den richtigen Weg, denn er kann bedeuten, dass sich Politik und Gesellschaft aus der Verantwortung für die schwächsten Mitglieder der Gemeinschaft heraus kaufen. (...)
(...) Wir kritisieren, dass die Koalition von Union und FDP in diesem Feld keine Verbesserungen auf den Weg gebracht hat und zudem durch die massiven Kürzungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik auch andere Maßnahmen der Arbeitsförderung drastisch einschränkt. Wir fürchten, dass dadurch diejenigen, die einer besonders intensiven Unterstützung bedürfen, dauerhaft ausgegrenzt bleiben. (...)
(...) In der Vergangenheit war die Wahlbeteiligung bei der Sozialwahl leider häufig sehr gering. Dies ist zum einen dem mangelndem Bekanntheitsgrad, wohl aber zum anderen auch der mangelnden Transparenz geschuldet. (...)
(...) Eines der Ziele, das wir mit unseren Vorschlägen zum Reformprozess des Kammerwesens verfolgen, ist die Stärkung der demokratischen Teilhabe. Wir wollen die Mitbestimmung in den Kammern verbessern und fordern daher, dass alle Gremien zukünftig zu mindestens einem Drittel mit Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern besetzt werden. Dann würden also zwei Arbeitgebervertreter einem Beschäftigtenvertreter "gegenübersitzen". (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Es stimmt, dass die im Ausland lebenden Angehörigen in Deutschland versicherungspflichtig Beschäftigter beitragsfrei in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind. Dies gilt allerdings nur für die Ehemänner und -frauen, die minderjährigen Kinder und die Eltern der Versicherten und auch nur, wenn die Familienmitglieder in ihrem Heimatstaat keinen eigenen Anspruch auf Krankenversicherungsschutz haben. (...)