Frage an Brigitte Pothmer von Olaf G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Pothmer,
Ihre Fraktion hat kürzlich ein Papier „Kammern der Zukunft“ veröffentlicht. Die Grünen streben darin an, dass Gremien der Kammern zu mindestens 1/3 von Arbeitnehmern besetzt sein sollen. Im Handwerk beträgt das Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer in etwa 1/5. (etwa 800 000 Betriebe / rd. 4,7 Mio im Handwerk Tätige Menschen).
Nach Ihrer Forderung stünden dann einem Arbeitnehmerinteresse rund 10 Arbeitgeberinteressen gegenüber.
Nun bestimmt § 90 der HWO, zur Handwerkskammer gehören die Betriebsinhaber, sowie die Arbeitnehmer (…). Weiter sagt § 91 der HWO die Aufgabe der Kammern sei die Interessensvertretung des Handwerks.
Nach der oben erwähnten Forderung der Grünen, geben Sie sich also (nach einer Befassung mit der Thematik) mit einer Abbildung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber den Arbeitgeberinteressen im rechnerischen Verhältnis von 10/1 zufrieden. Beinhalten die „Interessen des Handwerks“ denn nur zu 1/10 die Interessen der dort Beschäftigten? Aus Ihrem Papier geht nichts zu Ihren Beweggründen dazu hervor, eine erläuternde Herleitung Ihrer aktuellen Forderung interessiert mich aber sehr.
Können Sie das an dieser Stelle etwas breiter erklären?
Vielen Dank im Voraus
Sehr geehrter Herr Gehsing,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu unserem Positionspapier "Kammern der Zukunft".
Eines der Ziele, das wir mit unseren Vorschlägen zum Reformprozess des Kammerwesens verfolgen, ist die Stärkung der demokratischen Teilhabe. Wir wollen die Mitbestimmung in den Kammern verbessern und fordern daher, dass alle Gremien zukünftig zu mindestens einem Drittel mit Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern besetzt werden. Dann würden also zwei Arbeitgebervertreter einem Beschäftigtenvertreter "gegenübersitzen". Ihre Berechnung, wonach sich ein Verhältnis von 10/1 ergeben soll, kann ich so nicht nachvollziehen. Ein solches Verhältnis würde auch nicht unserer Intention entsprechen.
In einigen Handwerkskammern sind die Gremien zwar schon heute zu einem Drittel mit Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern besetzt, bei den Industrie- und Handelskammern ist dies jedoch nicht der Fall. Wir stärken also den Einfluss der abhängig Beschäftigten in den Kammern und damit die Selbstverwaltung. Dies ist unseres Erachtens ein wesentlicher Baustein für ein modernes und transparentes Kammerwesen.
Ich hoffe, dass meine Erläuterung Ihre Frage beantwortet.
Mit freundlichem Gruß
Brigitte Pothmer