Frage an Brigitta Nell-Düvel von Armin G. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Nell-Düvel
seit dem 15.01.2005 ist das Luftsicherheitsgesetz in Kraft, in dem eine weitgehend unbekannte Strafvorschrift enthalten ist. Gem. § 19 LuftSiG macht sich strafbar, wer die in § 11 LuftSiG bezeichneten Gegenstände in Sicherheitsbereichen des Flughafens oder an Bord von Luftfahrzeugen mitführt, wobei dies Alltagsgegenstände, z.B. Nagelfeilen/Scheren ab 6 cm, Benzinfeuerzeuge, Nagellackentferner, Taschenkombiwerkzeuge etc sind. Alleine am Frankfurter Flughafen erhalten monatlich 150 Bürger deshalb eine Strafanzeige. Insbesondere Umsteiger verstehen die Welt nicht mehr, die wegen eines Obstmesserchens Ärger mit der Polizei bekommen, das sie bei Ihrem Abflug im Ausland nach dortigem Recht behalten durften. Mit der Anzeige ist auch die Beschlagnahme der teils teuren Gegenstände verbunden und eine Festhaltezeit. Klarstellung: Verboten waren solche Gegenstände schon immer nur nicht unter Strafe gestellt. Diese Bestimmung stellt somit keinen Sicherheitsgewinn dar. Die StA Ffm hat einen Sonderdezernenten für dieses „Massendelikt“ beauftragt, der die Auffassung teilt, dass diese Bestimmung völlig am Ziel vorbei läuft. Bürger/Gäste unseres Landes werden unnötig kriminalisiert, daher wurden bisher alle Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Polizei am Flughafen ist tgl. stundenlang damit beschäftigt, von Kontrollstelle zu Kontrollstelle zu eilen, an denen diese ach so gefährlichen „Waffen“ aufgefunden wurden, um Papier voll zu schreiben, damit die StA es in die Tonne treten kann. In dieser Zeit kann sie ihrem Sicherheitsauftrag nicht nachkommen, weil es das LuftSiG und die StPO so will. Um wahrhaft Kriminelle und Terroristen zu verfolgen, braucht es diese Strafbestimmung nicht, dazu reicht das StGB. Können Sie sich vorstellen, etwas gegen diesen Unsinn zu unternehmen und wie sehen die Schritte aus?