Wie sind die geltenden Maßnahmen der am 24.11.2021 in Kraft getretenen Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2. entstanden?
Sehr geehrter Herr Ramelow,
ich äußere an dieser Stelle meinen Unmut gegen einige Maßnahmen aus der oben genannten Verordnung. Bestimmt Aspekte hiervon sind logisch nachvollziehbar und wichtig für die Eindämmung der aktuellen Lage. Bei einigen Punkten muss ich der Landesregierung jedoch unterstellen, aktiv den wissenschaftlichen Konsens zu ignorieren und eine gewisse Willkür walten zu lassen.
Hier sehe ich beispielsweise das Verbot der Weihnachtsmärkte und verweise auf den Präsidenten der Gesellschaft für Aerosolforschung, Christof Asbach, welcher sich proaktiv für die Öffnung von Weihnachtsmärkten ausgesprochen hat. Weiterhin wurden auch die Saunen geschlossen. Hier kann ich nur auf Prof. Dr. med. Karl-Ludwig Resch vom Deutschen Institut für Gesundheitsforschung in Bad Elster und dessen Abhandlung zur Wärme-Empfindlichkeit des Covid-19 Virus hinweisen.
Da gerade diese Maßnahmen mein Leben beschränken, bitte ich hier um Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Oh Entschuldigung, ich habe die Beantwortung der Fragen hier im Portal eine Zeit lang sträflich vernachlässigt.
Leider blieb auch Ihre Frage bisher unbeantwortet. Nach all den Entwicklungen, also mit dem Wissen von heute die Fragen von gestern zu beantworten wäre aus meiner Sicht nicht richtig.
Ich hoffe Sie haben die Corona-Jahre gut überstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow