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Bodo Ramelow
DIE LINKE
67 %
/ 3 Fragen beantwortet
Frage von Manuela M. •

Warum wird der Verdächtige im Kinderpono-Skandal nicht aufgefordert sein Landtagsmandat niederzulegen und auf die Kanditatur bei der Landtagswahl zu verzichten? Was ist mit einem Parteiausschluss?

Ihre mittlerweile EHEMALIGE Parteikollegin Frau Engel monierte, dass der betroffene Politiker weder dazu angehalten wird sein Mandat niederzulegen, noch auf eine Kandidatur zu verzichten.

Die Linke begründete es mit "weil die Wahlzettel schon gedruckt sind und es kein Zurück gibt", wenn ein Politiker verstirbt lässt er sich auch nicht mehr wählen, sollte der betroffene Politiker nicht für die Linke auch "gestorben" sein?

Zudem sagt Frau Engel dass er einen aussichtsreichen Platz auf der Landesliste hat,

woher sollen die Wähler wissen,

ob er nicht doch das Mandat antritt und

Sie mit ihrer Stimme jemanden in den Landtag wählen, der so viel Dreistigkeit und krimineller Energie besitzt,um von einem Landtags-Computer aus in Kinderpornoforen zu surfen?

Wird die Linke einen Parteiausschluss gegen den betroffenen Politiker erwägen?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Fragestellerin
Alle Ihre Fragen sind berechtigt und wurden klar von der Partei, der Fraktion und auch mir als Spitzenkandidat beantwortet.
Kinderpornografie ist ein Verbrechen. Wer es Herstellt ist ein Verbrecher und wer es konsumier unterstützt damit das Verbrechen und macht sich Mitschuldig. Das waren meine Worte am Mittwoch in der Fraktionssitzung an der Kati Engel teilgenommen hat. Für uns ist klar, dass der aufgetretene Verdacht umfassend aufgeklärt und geahndet werden muss. Die Fraktion hat dazu alles unternommen und kooperiert mit den Strafverfolgungsbehörden.
Nicht weil der Wahlzettel „gedruckt“ ist, kann der Kandidat nicht gestrichen werden, sondern weil die Wahl eröffnet ist. Die Briefwahl läuft und da kann selbst der Verdächtige sich nicht streichen lassen und wir als Listenträger auch nicht. Deshalb wurde der Kandidat schriftlich und öffentlich aufgefordert sich jetzt klar zu erklären, dass er weder in den Landtag zurückkehrt, noch das Mandat nach der Landtagswahl annimmt. Folgt er dieser Aufforderung nicht, haben wir angekündigt keinesfalls mit ihm in irgendeiner Form zusammen zu arbeiten.
Aufklärung kann nun der Verdächtige selber und letztlich die Staatsanwaltschaft bzw das Gericht. Erklärung : 

https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/startseite/detail/gemeinsame-erklaerung-zur-aktuellen-berichterstattung-und-debatte-in-medien-und-sozialen-netzwerken/

 

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