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Bodo Ramelow
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Frage von Tobias S. •

Frage an Bodo Ramelow von Tobias S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Ramelow,

Ihren Antworten hier entnehme ich, dass Sie sich für die Pendlerpauschale einsetzen.
Ich habe mich bewusst entschieden, in der Stadt zu wohnen, damit ich näher an der Arbeitsstätte wohne und kein Auto benötige. Leider ist meine Miete nun aber deutlich teurer, als wenn ich eine Wohnung im Umland genommen hätte.
Setzen Sie sich auch dafür ein, dass Personen wie ich ihre höhere Miete ebenfalls von der Steuer absetzen können?

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Tobias Schröder

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Sehr geehrter Herr Schröder,
gerne möchte ich Ihre Nachfrage beantworten.

Die Forderung nach der Absetzbarkeit der Wegekosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ab dem ersten Kilometer - wie sie bis 2006 bestand – folgt dem Nettoprinzip der Besteuerung, nach dem von den erzielten Einkünften alle dafür aufgewendeten Kosten (Werbungskosten und Betriebsausgaben) abgezogen werden müssen. Private Aufwendungen, z. B. die Kosten für Miete u. ä. dürfen steuerlich nicht berücksichtigt werden. Wir werden uns dafür auch nicht einsetzen. Wir hielten die faktische Abschaffung der Entfernungspauschale durch die Bundesregierung auch für verfassungswidrig. Die seit 2007 geltende Neuregelung war zudem ökologisch kontraproduktiv, weil die Kosten für den öffentlichen Personenverkehr nicht mehr in real entstandener Höhe abgesetzt werden dürfen.

Allein die Existenz bzw. Nichtexistenz dieser steuerlichen Regelung beeinflusst aus unserer Sicht die Wahl des Wohnorts nur bedingt. Zweifelsohne ist es nicht zu begrüßen und auch nicht fördern, wenn sich Menschen im Umland von Städten ansiedeln, Flächen versiegeln und zur Arbeit in die Stadt fahren. Allerdings siedeln sich zahlreiche Unternehmen aufgrund von Gewerbesteuer-Hebesätzen auch im Umland von Großstädten oder gar an Autobahnabfahrten, zu denen es keine Verbindung per öffentlichen Nahverkehr gibt, an. Zu diesen müssen dann Menschen, die in der Stadt wohnen pendeln. Dazu kommt, dass z. B. in Familien die Partner oft unterschiedliche Arbeitsorte haben. Die Entfernungspauschale bezieht sich also nicht ausschließlich auf die "Häuslebauer im Grünen".

Die entstandenen Kosten für Wege zur Arbeit müssen in jedem Fall -zumindest so lange das oben erwähnte Nettoprinzip systembildend ist- absetzbar sein. Wir fordern in diesem Zusammenhang auch die Absetzbarkeit der Kosten für den öffentlichen Personenverkehr in real entstandener Höhe. Diese liegen oft über dem Betrag, der im Rahmen der Entfernungspauschale angesetzt werden kann (30 Cent pro Entfernungskilometer).

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow

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