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Bodo Ramelow
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Frage von Markus G. •

Frage an Bodo Ramelow von Markus G. bezüglich Innere Sicherheit

Lieber Herr Ramelow,

die Jungen Witikonen unterschätzen, sie ziemlich, ebenso wie die Normannia - ich würde Ihnen mal empfehlen, eine Anfrage im Landtag zu stellen, sie werden erstaunt sein, was da alles rauskommen wird.

Meine Fragen an Sie

1. Meinen Sie man kann rechts-extreme Organisationen auf jeden Fall verbieten oder lässt dies die Rechtsgrundlage nicht zu?
2. Was würden Sie im Landtag gegen eine NPD Fraktion machen?

Grüße

Markus Gamerdinger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gamerdinger,

vielen Dank für Ihre Frage.

Offen nazistische und gewalttätige Organisationen und Parteien können verboten werden. Der bestehende gesetzliche Rahmen lässt dies zu. An der derzeitigen Verbotspraxis einiger Bundesländer ist in diesem Zusammenhang zu kritisieren, dass es den Rechtsextremisten oftmals zu leicht gemacht wird, mit Neugründungen wieder in Erscheinung zu treten. DIE LINKE Thüringen fordert ein nachhaltiges Vorgehen gegen solche Gruppen.

Im Umgang mit der NPD in Parlamenten, um auf Ihre zweite Frage zu sprechen zu kommen, hat Mecklenburg Vorpommern einen guten Weg gefunden. Dort haben sich alle demokratischen Parteien auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die Neonazis geeinigt, um ihnen kein Podium zu bieten. So gibt es im Schweriner Landtag grundsätzlich keine Zustimmung zu einzelnen Anträgen oder Wahlvorschlägen der NPD. Zudem wird eine offensive Auseinandersetzung mit der neofaschistisch-menschenverachtenden Ideologie gepflegt. Nur ein konsequentes gemeinsames Vorgehen aller Demokraten kann verhindern, dass die Neonazis politisches Kapital aus gewonnenen Mandaten ziehen können.

Mit freundlichen Grüßen,
Bodo Ramelow

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