Frage an Björn Tschöpe von Norbert W. bezüglich Umwelt
Seit genau 4 Jahren wird über den Kleingartenplan 2025 und damit verbunden (DA 422) über die Zukunft der Kaisenhäuser geredet. Abgesehen davon, daß Bremen kein Geld für den Abriss aller Häuser hat und die Wohnungsnot es geradezu verbietet, intakten Wohnraum zu vernichten (echte Schrottparzellen natürlich ausgenommen), frage ich Sie, warum Sie jetzt nicht zeitnah Rechtssicherheit schaffen für den Fortbestand der Kaisenhäuser? Diese Häuser sind damals mit einer S.-H.-Lizenz (Baugenehmigung) errichtet worden und haben nach ca. 70 Jahren der Duldung und nach neuester Rechtsprechung Bestandsschutz. Die Listen mit dieser Baugenehmigung befinden sich bei der Bauverwaltung. Sowohl das neueste Bundeskleingartengesetz als auch ein höchstrichterliches Urteil (BVerwG 4 CN 7.12 vom 11.07.2013) lassen Wohngebäude als Einsprengsel in Kleingartengebieten zu. Mit der Einführung der zertifizierten Sammelgrube gibt es auch keine Abwasserproblematik! Die Vereine könnten die leerstehenden Parzellen wieder verpachten und ohne dem Damoklesschwert eines teuren Rückbaus würden viele Menschen wieder Geld und Arbeit in solche Grundstücke investieren. Die Kleingartengebiete würden wieder belebt, sauber und sicherer! Also für alle Parteien eine Win-Win-Win-Situation! Auch müßte man sich über die Ansichten des Landesverbandes der Kleingärtner hinwegsetzen. Es gibt Vereine und viele Eigentümerparzellen, die mit diesem Landesverband keine Schnittstellen haben! Warum werden die neuesten Urteile und Möglichkeiten von der Politik und von der Verwaltung nicht öffentlich kommuniziert? Warum blockt die Verwaltung alles ab? Genau wie das Thema Wochenendgebiete in Kleingartengebieten, wo die Anträge seit 10 Jahren auf deren Tisch liegen! Können Sie zu diesem Thema belastbare Aussagen machen, ohne die üblichen Hinhalte-Floskeln?
Mit freundlichem Gruß, N. W.
Sehr geehrter Herr W.,
Bremen hat verglichen mit anderen Großstädten ein großes Angebot an Kleingärten pro Kopf der Einwohner. Die Nachfrage nach Kleingärten, insbesondere im Bremer Westen (nördlich des BAB- Zubringers), sinkt seit Jahren. Allein in diesem Gebiet sind zur Zeit ca. 550 Parzellen freigefallen. Dieses stellt die betroffenen Vereine in Bezug auf die Attraktivitätserhaltung der Gebiete (Vermüllung, Vandalismus, Verwilderung etc.) vor erhebliche Herausforderungen, denen sie oftmals durch Überalterung oder verändertes individualisiertes Nutzerverhalten, weniger gewachsen sind, als in der Vergangenheit. Insoweit besteht zwischen vielen Parteien und dem Landesverband der Gartenfreunde Konsens darüber, dass es einer grundsätzlichen Restrukturierung des Bremer Kleingartenwesens bedarf. Aus diesem Grund hatte die SPD die Idee der Aufstellung eines Kleingartenplans 2025 entwickelt und bereits in der letzten Legislaturperiode einen entsprechenden Beschluss der Bürgerschaft herbeigeführt.
Neben einer wenig engagierten Verwaltung, stehen sich im politischen Raum bei der Aufstellung dieses Plans zwei diametrale Positionen gegenüber. Die Grünen möchten in den bisherigen Kleingartengebieten im Bremer Westen den sogenannten „Landschaftspark- West“ entwickeln. Im Groben gesagt wollen die Grünen die Kleingartengebiete in ihrer bisherigen Ausdehnung und Nutzung unverändert lassen, um dann die freigefallen Parzellen abzuräumen und diese als Ausgleichsflächen zu nutzen. Hieraus leitet sich auch ab, dass gegen jede Form der Verfestigung von Bebauung (Wochenendhausgebiete, Wohngebäude als Einsprengsel) erhebliche Vorbehalte bestehen. Die SPD (und auch der Landesverband) will dieses Gebiet entweder in ein Sondervermögen oder eine Stiftung überführen, dann Teile dieser Flächen für den Wohnungsbau nutzen und die Verkaufserlöse vollumfänglich und in Absprache mit den betroffenen Vereine in Flächentausche, Restrukturierungsmaßnahmen und für Attraktivitätsteigerungen investieren. Soweit die SPD an kommenden Koalitionsverhandlungen beteiligt sein wird, wird sie nachhaltig darauf drängen diese Frage abschliessend zu klären.
Dieser Konflikt ist aber keine Entschuldigung für die zögerliche Umsetzung der bereits zwischen den Koalitionspartner geeinten Einzelfrage durch den Senator für Bau und Umwelt. Anlässlich der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Thema Umwandlung in Wochenendhausgebiete (Sommer 2018) hat die SPD dem damalige Staatsrat mitgeteilt, dass wir erwarten, dass die Behörde zeitnah zumindest pilotartig über ausgewählte Anträge entscheiden und diese auch mittels der Aufstellung entsprechender Bebauungspläne rechtlich absichern möge. Nach unserer Vorstellung sollten diese Pilotgebiete, danach ausgewählt werden, dass es sich hierbei um Gebiete überwiegend mit Eigentümerparzellen handelt, bei denen die mittelfristige Nutzung zum Zwecke des Wohnungsbaus unwahrscheinlich ist und bei denen die erforderliche Erschliessung (oder die Aufbringung der hierfür erforderlichen Kosten durch die Antragsteller) verbindlich geklärt werden kann. Nach meiner derzeitigen Einschätzungen kommen als abzuklärende Pilotprojekte Gebiete im Findorff und in Woltmershausen in Frage.
Die SPD hat sich in einer Kleinen Anfrage (Februar 2019) im weiteren dafür stark gemacht, dass die Weitergabe nutzbarer „Kaisenhäuser“ dadurch erleichtert wird, dass neue Nutzungsinteressenten von den Kosten eines ggf. erforderlichen zukünftigen Abriß freigehalten werden. Ihr Einschätzung in dieser Frage teilen wir vollumfänglich, allerdings gibt es hierüber keine koalitionäre Einigkeit mit den Grünen (s.o.).
In der Hoffnung Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben, verbleibt
mit freundlichen Grüßen
Björn Tschöpe