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Antwort von Björn Thümler
CDU
• 18.01.2013

(...) Dann gilt: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob und welche Rundfunkgeräte vorhanden sind. Der Rundfunkbeitrag wird also für die Möglichkeit gezahlt, sich über das Rundfunkangebot informieren, bilden und unterhalten lassen zu können. (...)

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Antwort von Björn Thümler
CDU
• 02.01.2013

(...) Es ist darüber hinaus nicht unüblich, dass für den Wegfall des Baumbestandes an anderer Stelle - ebenfalls in Abstimmung mit der regionalen Naturschutzbehörde - Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden. Hierzu liegen mir derzeit noch keine Informationen vor. (...)

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