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Björn Thümler
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Frage von Christian H. •

Frage an Björn Thümler von Christian H. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Thümler,
zum Thema Religion sagten Sie vor knapp einem Jahr: "Ein weiterer Punkt, der uns Christdemokraten besonders wichtig ist, ist der Umgang mit den christlichen Feiertagen."
Nun fällt in die Zeit der früheren CDU-Regierung die bedauerliche Abwertung der christlichen Feiertage im Schulleben, demnächst wird das dritte Mal der 6. Januar regulärer Unterrichtstag sein, der jahrzehntelang in die Weihnachtsferien gelegt worden war.
Gibt es - auch angesichts der wachsenden Zahl orthodoxer ChristInnen in Niedersachsen, denen der 6. Januar wichtiger ist als der 25. Dezember - Überlegungen, diesen Tag wieder als unterrichtsfrei für Christen einzustufen oder wieder regelmäßig in die Ferien zu legen?
Mit freundlichen Grüßen.
Christian Haubner-Reifenberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haubner-Reifenberg,

vielen Dank für Ihre Nachricht betreffend die christlichen Feiertage in Niedersachsen. Die Kirchen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unser zwischenmenschliches Zusammenle-ben und sind ein zentraler Pfeiler unserer Gesellschaft. Das christliche Erbe ist für die kultu-relle Tradition Europas von besonderer Bedeutung.

Deshalb legen wir als CDU großen Wert auf die Wahrung der christlichen Feiertage in Nie-dersachsen. So wurde bereits im Mai 2013 auf Gesetzesinitiative der CDU-Landtagsfraktion der Reformationstag am 31. Oktober 2017, an dem sich der Thesenanschlag von Martin Lu-ther zum 500. Mal jährt, zum einmaligen Feiertag erklärt. Diese Entscheidung hat in der Be-völkerung viel Zuspruch erfahren und unser Ziel, ein gemeinsames Zeichen im Sinne der christlichen Prägung unseres Landes zu setzen, wurde erreicht.

Darüber hinaus haben wir im Sommer 2014 in dem Antrag „Zwischen christlicher Botschaft und dem Dienst am Gemeinwohl – Bedeutung der Kirchen in der Gesellschaft anerkennen und unterstützen“ gefordert, den Buß- und Bettag wieder dauerhaft als Gebetstag der Religi-onen in Form eines gesetzlichen Feiertages einzuführen. Ermöglicht werden sollte so die Begegnung und der Austausch verschiedener religiöser Gemeinschaften mit dem Ziel die positive gemeinsame Entwicklung unserer Gesellschaft zu fördern.

Wir teilen Ihre Ansicht, dass auch der 6. Januar als christlicher Feiertag geschützt werden soll. Glücklicherweise konnte dieser Tag in der Vergangenheit meistens durch die Weih-nachtsferien abgedeckt werden. Dies wird auch in den nächsten beiden Jahren wieder der Fall sein. Für die Zeit danach gibt es noch keine abgeschlossene Ferienplanung. Sobald diese einsetzt, werden wir Ihr und unser Anliegen, den 6. Januar als unterrichtsfrei mit in die Ferien zu legen, aber im Blick behalten und weiter verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Thümler

Anlage:
Drucksache 17/1806

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