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Björn Lüttmann
SPD
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Frage von Vera K. •

Welche Schritte werden politischerseits unternommen um die ungleiche Behandlung von Kassenpatient:innen zu unterbinden, resp. Mindestversorgung zu sichern?

Sehr geehrter Herr Lüttmann,

zunehmende Anzahl der Vertragspraxen (besonders Fachärzte) vergeben vorsetzlich keine Termine an Kassenpatientin:inen, derweil für gleiche Fragestellung Privatpatient:innen einen Termin binnen 1 Woche kriegen. Welche Instrumente stehen politischerseits zur Verfügung, um diesen Missstand zu beheben? Wurden irgendwelche Schritte schon dafür unternommen?

Mit freundlichen Grüßen,

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage. In der Bundesrepublik haben wir noch immer das Zwei-Kassen-System aus Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PV). Dieses duale Gesundheitssystem führt in der Praxis dann dazu, dass Privatversicherte oft schneller einen Termin bei der Ärztin oder dem Arzt bekommen als Versicherte der GKV.  Wieso das so ist? Der Grund dafür sind die unterschiedlichen Gebührenordnungen, also das, was vom Arzt als Honorar für die Behandlung eines Patienten abgerechnet werden kann. Die Behandlung eines Privatpatienten ist für Ärzte lukrativer, da sie zum Beispiel ein höheres Honorar als für Kassenpatienten abrechnen können. Viele Ärzte sprechen sich deshalb für das Festhalten am jetzigen System aus. Sie fürchten wirtschaftliche Einbußen, sehen das medizinische Versorgungssystem gefährdet und damit die medizinische Infrastruktur im Allgemeinen.

Als SPD sehen wir im dualen System aber eine Ungleichbehandlung von Patientinnen und Patienten. Dies betrifft die Terminvergabe und die Behandlung. Unser Ziel ist es, das Kassensystem neu zu ordnen. Wir wollen die Bürgerversicherung umsetzen, die eine gleiche Behandlung aller Patientinnen und Patienten möglich macht. Im Bundestagswahlkampf war die Bürgerversicherung deshalb eine wichtige Forderung der SPD. Mit der FDP, das zeigte sich in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene jedoch schnell, ist die Bürgerversicherung nicht zu machen. Auch die CDU/CSU im Bund lehnt die Bürgerversicherung seit Jahren ab. Das ist zwar ein herber Rückschlag auf dem Weg hin zu einem wirklich solidarischen Gesundheitssystem. Als SPD verlieren wir unser Ziel aber nicht aus den Augen. Es gehört jedoch zur Realität dazu, dass die Bürgerversicherung in der aktuellen politischen Konstellation auf Bundesebene nicht machbar ist.

Insgesamt laufen im Gesundheitswesen jedoch derzeit viele Entwicklungen parallel. Zentral dabei ist die Digitalisierung, diese hat die SPD in der Großen Koalition mit auf den Weg gebracht. Die zunehmende Digitalisierung soll auch dazu beitragen, dass GKV-Versicherte schneller an Termine für die gewünschte Behandlung kommen. Hier ist schon einiges vom Bundesgesetzgeber angeschoben worden. Das 2019 verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz ist ein wichtiger Baustein dabei. Damit wurden zusätzliche finanzielle Anreize für Ärzte geschaffen, GKV-Patienten zu behandeln. Zudem müssen bestimmte Ärzte wie Augenärzte, Frauenärzte oder Hals-Nasen-Ohrenärzte fünf Stunden in der Woche als offene Sprechstunde ohne feste Termine vergeben.

Ganz allgemein ist es aber so, dass Vertragsärzte grundsätzlich zur Behandlung Privatversicherter und gesetzlich Versicherter verpflichtet sind und nur in begründeten Fällen die Behandlung verweigern dürfen. Das ist im Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä) § 13 Abs. 7 geregelt. Der bloße Verweis auf mangelnde Kapazitäten in der Praxis reicht dabei nicht aus, wie 2021 auch das Sozialgericht München entschieden hat. Fühlen sich Patienten bei der Terminvergabe vom Arzt benachteiligt, so können sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ihres Bundeslandes wenden. Die KV hat den Auftrag, die medizinische Versorgung in den Ländern sicherzustellen und prüft nach, wenn Beschwerden vorliegen. Bei einer unberechtigten Ablehnung eines Patienten kann dem Arzt ein Disziplinarverfahren drohen.

Die Kassenärztliche Vereinigung ist ebenso verantwortlich dafür, die ambulante medizinische Versorgung im Land Brandenburg sicherzustellen. Gerade in ländlichen Regionen ist es jedoch oft nicht leicht, einen Arzt oder Ärztin zu finden, die sich mit eigener Praxis niederlassen möchte. Deshalb hat das Land Anreize geschaffen. Bereits seit 2019 gibt es im Land Brandenburg das Landärztestipendium. Medizinsicher Nachwuchs erhält ein Stipendium, wenn im Anschluss an das Studium mindestens 5 Jahre in einer ländlichen Region praktiziert wird. Als SPD-Landtagsfraktion haben wir uns für die Weiterführung des Landärztestipendiums stark gemacht und wollen es verstetigen. Auch für die Stärkung unserer Krankenhäuser nimmt das Land Geld in die Hand. 110 Millionen Euro investieren wir in diesem Jahr in unsere Krankenhäuser, um eine gute medizinische Versorgung überall im Land zu gewährleisten. Um die Gesundheitsversorgung im Land auch in Zukunft sicherzustellen, plant die Landesregierung den Aufbau eines Innovationszentrums Universitätsmedizin Cottbus.

Viele Grüße

Björn Lüttmann
Mitglied des Landtages

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