(...) Sie haben doch gewiss die Antworten auf Ihre Fragen gelesen? Ich kann mich nur wiederholen: Die entsprechende Abgrenzung, ob das Lebensmittel oder das Tabakgesetz greift, ist eine politische Entscheidung auf der europäischen Ebene. Sie fällt nicht im Deutschen Bundestag sondern insbesondere im Europäischen Rat. (...)
(...) unsere Argumente, warum wir eine Unterstellung unter die EU-Tabakprodukterichtlinie als eine von mehreren Möglichkeiten ansehen, können Sie meinen Abgeordnetenwatch-Antworten an die Herren Schmidt, Zöchling und Pimpertz entnehmen. (...)
(...) Bislang fehlt eine klare gesetzliche oder gerichtliche Festlegung, welchem Rechtsrahmen die Liquide zuzuordnen sind. Sowohl das o.g. (...)
(...) eine Regelung im Sinne des Verbraucherschutzes ist notwendig. Unser grüner Antrag knüpft an den Entwurf der EU-Tabakprodukterichtlinie an, dessen Regelungsvorschläge zur e-Zigarette aus unserer Sicht Probleme aufwerfen. Ob die in den elektronischen Zigaretten enthaltenen nikotinhaltigen Liquide dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz unterfallen könnten, ist umstritten. (...)
(...) Da wir eine Unterstellung der e-Zigarette unter das Arzneimittelrecht nicht befürworten, werfen wir sie auch nicht in einen Topf mit nikotinhaltigen Entwöhnungsmedikamenten. (...)