Frage an Birgitt Bender von Norbert S. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag, Frau Bender!
Der Artikel http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/politik/news/2013/04/26/gruene-machen-sich-fuer-e-zigarette-stark/9960.html hat bei uns Dampfern zunächst ungläubiges, aber freudiges Erstaunen ausgelöst.
Doch durch den fanatischen Kreuzzug von Frau Steffens in NRW und den unsäglich dumm-dreisten Standardtext, mit dem einige Anfragen an Politiker der EU-Grünen "beantwortet" wurden (Beispiel: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-901-22775--f369276.html#q369276 ), hat sich ein tiefsitzendes Mißtrauen gegenüber Ihrer Partei gebildet. Darum ist die anfängliche Euphorie schnell abgeklungen und wurde durch pessimistischen Spekulationen abgelöst, wie Sie in den Kommentaren bei dem Artikel und hier ( http://www.e-rauchen-forum.de/thread-64758.html ) nachlesen können.
Ich persönlich bin angesichts Ihrer Antwort von letztem Jahr ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37477--f330431.html#q330431 ) eher vorsichtig optimistisch.
Die größte Skepsis herrscht bei der Frage nach dem Grund für diese anscheinende Kehrtwende und welchen Umfang die erwähnten Regulierungen annehmen sollen. Könnten Sie uns das bitte näher erläutern?
Auch wir sind durchaus für angemessene Regulierungen und Kontrollen im Rahmen des Verbraucherschutzes, fürchten jedoch, dass die Definition von "angemessen" wie beim EU-Entwurf eher im Sinne von Pharma- und Tabakindustrie ausfällt.
Außerdem sind wir gar nicht glücklich darüber, dass dieses nikotinhaltige Genußmittel immer wieder in einen Topf mit den nutzlosen Entwöhnungmitteln der Pharmaindustrie geworfen wird.
Falls sie ihn noch nicht kennen, möchte ich Ihnen den Text http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf und das Blog des gleichen Autors http://blog.rursus.de/ ans Herz legen. Dort sind alle wesentlichen Aussagen durch gut recherchierte Quellenangaben belegt.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
im Blick auf die Bundestagsfraktion sehe ich keine Kehrtwende, sondern eine Konkretisierung der Position, die ja bereits in meiner von Ihnen zitierten Antwort aus dem März 2012 deutlich wird. Ein zentrales Anliegen ist der Verbraucherschutz, der auch bei E-Zigaretten gelten muss.
Unser Antrag „Tabakprävention und Schadensminderung stärken -
EU-Tabakprodukterichtlinie weiter verbessern“ (Bundestags-Drs. 17/13244: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713244.pdf ) strebt Regulierungen für e-Zigaretten an, die denen für Tabakprodukte ähneln. Das betrifft zum Beispiel die zugelassenen Inhaltsstoffe, Sicherheitsstandards, Altersbeschränkungen usw. Es muss drin sein, was drauf steht. Zudem muss sichergestellt werden, dass die e-Zigarette nicht mit Gesundheitsversprechen beworben wird. Angemessen bedeutet für uns, dass für e-Zigaretten keine schärferen Regulierungen gelten sollen als für die gesundheitlich riskantere Tabakzigarette.
Da wir eine Unterstellung der e-Zigarette unter das Arzneimittelrecht nicht befürworten, werfen wir sie auch nicht in einen Topf mit nikotinhaltigen Entwöhnungsmedikamenten.
Mit dem Ziel der Schadensminimierung greifen wir die seit einiger Zeit laufende Diskussion um die Kostenübernahme der Verordnung von Entwöhnungsmedikamenten durch die gesetzliche Krankenversicherung auf. Das im SGB V verankerte Verbot erscheint uns nicht sinnvoll. Das heißt jedoch nicht, dass solche Arzneimittel direkt zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschrieben werden sollen. Aus grüner Sicht müssen sie vor ihrem Einsatz ihre Evidenz beweisen und sollten nur im Rahmen umfassender Entwöhnungsprogramme eingesetzt werden.
In der Begründung des Antrages heißt es dazu: „Zwar fehlen bislang eindeutige Belege für die langfristige Effektivität dieser medikamentösen Therapien. Gleichwohl ist der Ausschluss dieser Arzneimittel auch im Vergleich zu den Bestimmungen bei anderen Abhängigkeitserkrankungen angesichts der hohen gesellschaftlichen Kosten des Rauchens nicht sachgerecht.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den Ausschluss von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung in §34 Abs. 1 Satz 8 SGB V zu streichen und den G-BA zu beauftragen. in einer Richtlinie zu regeln, welche Therapiekonzepte zur Rauchentwöhnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechenbar sind und in deren Rahmen entsprechende Medikamente zu Lasten der GKV eingesetzt werden dürfen. Auf diese Weise soll die Erstattungsfähigkeit dieser Arzneimittel sowohl im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme als auch multimodaler Entwöhnungskonzepte ermöglicht werden.“
Mit freundlichen Grüßen
Biggi Bender