Frage an Birgit Sippel von Dirk S. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Sehr geehrte Frau Sippel,
am 20. Mai twitterten Sie "Ich setzte mich für die Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation als Ganzes ein."
Gerade einmal sechs Tage später Stimmen Sie für ein Überwachungsgesetz, welches elektronische Kommunikation der EU Bürger verdachtsunabhängig vollständig durchleuchten soll und damit deutsche Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Post- und Briefgeheimnis vollständig aushebeln.
Da frage ich mich, wie Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können sich für die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation einsetzen zu wollen und gleichzeitig für die vollständige elektronische Überwachung deutscher Bürger zu stimmen.
Ich bin auf Ihre Antwort wirklich gespannt. Als langjähriger SPD Wähler fühle ich mich von Ihnen und von Ihren Kollegen verraten. Sollte es wirklich mit den Stimmen der SPD zu dem Gesetzesentschluss kommen, können Sie davon ausgehen, dass die SPD meine Stimme und die vieler anderer Bürger das letzte Mal bekommen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schollmeyer
Sehr geehrter Herr Schollmeyer,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur temporär gültigen Verordnung für eine Ausnahme vom Prinzip der Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation zum Zweck des Aufspürens von Kindesmissbrauchsdarstellungen und so genanntem Cybergrooming.
Wir standen hier vor zwei Herausforderungen: Sexueller Kindesmissbrauch und seine Verbreitung im Netz sind ein schreckliches Verbrechen. Wir müssen Täter verfolgen, Opfer/Überlebende finden und unterstützen sowie auch zur Prävention die Verbreitung von Missbrauch im Netz verhindern, zumindest deutlich beschränken. Gleichzeitig ist die Vertraulichkeit der Kommunikation ein unverzichtbarer Grundpfeiler in unserer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft.
Bei der genannten Verordnung handelt es sich um eine vorübergehend gültige Regelung. Sie soll ermöglichen, dass Provider, die bereits heute freiwillig auf ihren Services Kindesmissbrauch suchen, dies für einen begrenzten Zeitraum weiterhin tun können. Dies wurde aus Sicht der EU-Kommission notwendig, weil der Anwendungsbeginn einer anderen EU-Richtlinie (der so genannte Kodex für Elektronische Kommunikation) ein Scanning von privaten Nachrichten und damit auch das Finden von Material des Kindesmissbrauchs ohne konkrete Einwilligung unmöglich gemacht hätte. Die EU-Kommission hat angekündigt, im Sommer 2021 einen Vorschlag für einen dauerhaften rechtlichen Rahmen für das Scannen von privaten Nachrichten auf Kindesmissbrauch vorzulegen. Dieser muss dann von EU-Parlament und den Mitgliedstaaten auf seine Grundrechtskompatibilität hin überprüft werden.
Der nun gefundene Kompromiss zwischen den genannten Herausforderungen, für die ich parlamentarische Verhandlungsführerin bin, wird die vorübergehende Fortsetzung bestimmter freiwilliger Maßnahmen der Provider zur Erkennung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet ermöglichen, und zwar nicht nur der Bilder, sondern auch möglicher Fälle von Cybergrooming durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Sicherlich ist der Kompromiss nicht in allen Bereichen zufriedenstellend. Als EU-Parlament konnten wir aber deutliche Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesvorschlag erzielen, insbesondere mit Blick auf bestehende Datenschutzgesetzgebung. Wir haben etwa erreicht, dass die Nutzer sowohl generelle Hinweise über das Scannen von Daten erhalten, als auch besser über ihre Rechte informiert und die Daten nach 12 Monaten gelöscht werden müssen. Das Scannen von Textkommunikation soll nur auf Grundlage von bestimmten Verdachtsindikatoren erfolgen, wie etwa der möglichen Beteiligung eines Kindes an dem Gespräch.
Wir haben auch erreicht, dass die Provider vor Einsatz einer neuen Technologie die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde konsultieren und daraus folgende Hinweise beachten müssen. Die Aufsichtsbehörden haben immer das Recht, den Einsatz einer bestimmten Technologie zu verbieten, wenn sie der Auffassung sind, dass damit gegen Datenschutzrecht verstoßen wird. Zudem konnten wir erreichen, dass diese Übergangsverordnung nur für drei Jahre, statt wie gefordert für fünf Jahre, gilt.
Jetzt ist die EU-Kommission gefordert, wie angekündigt auch tatsächlich noch vor Sommer 2021 einen Vorschlag für eine langfristige Lösung vorzulegen, damit EU-Parlament und Mitgliedstaaten genügend Zeit für eine eingehende Prüfung vor Ablauf der 3-Jahresfrist der Übergangslösung haben. In dieser langfristigen Lösung müssen wir die erreichten Schutzmaßnahmen weiter ausbauen und das Scanning deutlich zielgerichteter ausgestalten.
Ich hoffe, ich konnten Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Sippel