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Birgit Sippel
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Frage von Diaka K. •

Sehr geehrter Frau Sippel, Wenn die Europäische Union für die Rechte der Frauen einsteht, wie können dann einige europäische Länder Abtreibungen verbieten?

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Aufgrund des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die EU, abgesehen von Mindestrichtlinien zum Arbeitsschutz und zum gesundheitlichen Verbraucherschutz, bis heute leider keine Kompetenz für die Rechtsetzung im Gesundheitswesen. Die Kompetenz zur Gestaltung des Gesundheitssystems liegt damit nach wie vor bei den Mitgliedstaaten. Dies ist für einige konservative Regierungen, denen die Rechte der Frauen offenbar gleichgültig sind, eine willkommene Ausrede, um den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit zu beschränken und teils noch weiter zu beschneiden.

Dabei zeigen die Erfahrungen aus diesen Ländern mehr als deutlich: Die Kriminalisierung von Abtreibungen führt nicht zu weniger Abtreibungen, sondern zwingt Frauen, heimliche Abtreibungen zu suchen, bei denen sie ihre Gesundheit und ihr Leben gefährden. Dies ist eine schwere Verletzung der Menschenrechte und eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt.

Als Sozialdemokrat:innen fordern wir daher, dass das Recht auf kostenlose, sichere und legale Abtreibung in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wird. Und wir fordern noch mehr: Wir fordern eine EU-Charta der Frauenrechte. Wir brauchen einen Katalog zu schützender Grundrechte mit absoluten Mindeststandards, wie z. B. den universellen Zugang zu Verhütung, einschließlich reproduktiver Selbstbestimmung, kostenloser, sicherer und legaler Schwangerschaftsabbrüche, aber auch Sexual- und Beziehungserziehung. Auch streben wir an, dass es langfristig einen kostenlosen, niedrigschwelligen Zugang zu Abtreibungsmitteln wie der „Pille danach“ gibt.

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