Frage an Birgit Sippel von Hans-Jörg T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Wie stehen Sie zu dem gestern veröffentlichten Urteil des EUGH zur Aufzeichnungspflicht der Arbeitgeber über die Arbeitszeit ihrerAngestellten?
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 zur Verpflichtung des Arbeitgebers auf Erfassung der täglichen Arbeitszeit stärkt die Position von Arbeitnehmerinnen und -nehmern in der gesamten EU.
Das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sind in der EU-Grundrechtscharta und der Arbeitszeitrichtlinie verankert. Mit einer Dokumentation der täglichen Arbeitszeit können Arbeitnehmerinnen und -nehmer ihre Rechte besser durchzusetzen, weil sie etwaige Rechtsverstöße besser belegen können. Denn eine Nichteinhaltung dieser Bestimmungen bedeutet in der Praxis für zu viele Menschen, auch in Deutschland, unbezahlte Überstunden und ausufernde Arbeitszeiten zu Lasten des Privat- und Familienlebens. De facto sind das nichts anderes als Lohnkürzungen und Diebstahl an Lebenszeit. Deshalb sind Arbeitszeiten elementarer Bestandteil von Verträgen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten, ihre Einhaltung bzw. Kontrolle schafft Klarheit im Arbeitsverhältnis.
Ein soziales Europa muss neben fairen Löhnen auch besonders die Einhaltung elementarer Arbeitsstandards, wozu die Arbeitszeit zählt, garantieren. Dies ist gerade in Zeiten von zunehmender Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt wichtig. Insbesondere für Branchen, in denen besonders flexibel gearbeitet wird und eine Interessenvertretung fehlt, ist dieses Urteil deshalb eine positive Nachricht.
Es obliegt nach dem EuGH-Urteil den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems zu bestimmen. Selbstverständlich müssen diese Systeme mit europäischem Datenschutzrecht übereinstimmen, denn sie sollen Arbeitnehmerinnen und -nehmer bei der besseren Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen, nicht sie ausspionieren.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Sippel