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Birgit Sippel
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Frage von Benno B. •

Frage an Birgit Sippel von Benno B. bezüglich Recht

Wie verbindlich sind für Sie internationale Vereinbarungen (z.B. Dublin-Abkommen), EuGH Urteile und Vorgaben der EU-Kommission (z.B. Nitrat-Höchstwerte), auch wenn sie nachteilig für deutsche Bürger / Firmen ausfallen?

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Sehr geeherter Herr B.,

Vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Verbindlichkeit von internationalen Abkommen und EU-Recht.

Zunächst einmal möchte ich hervorheben, dass Urteile des Europäischen Gerichtshof und EU-Richtlinien und -Verordnungen Teil geltenden Rechts der Europäischen Union sind, welches für alle Mitgliedstaaten der EU verbindlich ist. Dass geltendes EU-Recht eingehalten wird, ist eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende EU und wird von mir selbstverständlich vollumfänglich unterstützt. Als EU-Mitgliedstaat muss sich Deutschland also an verbindliche getroffene Regelungen halten, genau wie alle anderen Mitgliedstaaten auch. Die Bundesregierung ist natürlich ebenfalls maßgeblich an den Verhandlungen und Entscheidungen zu EU-weiter Gesetzgebung und internationalen Abkommen der EU beteiligt. Denn im Rat diskutieren und entscheiden die Regierungen der Mitgliedstaaten über EU-Regelungen und somit auch die Bundesregierung. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament ist der Rat dadurch als Gesetzgeber tätig. Dazu gehören unter anderem die von ihnen genannte Nitrat-Richtlinie und die Dublin-Verordnung. Die Europäische Kommission ist als „Hüterin der Verträge“ dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass EU-Mitgliedstaaten nicht gegen getroffene Regelungen verstoßen und kann und soll bei Verstößen Sanktionen einleiten.

Erlauben sie mir außerdem ein Wort zur Dublin-Verordnung. Als innenpolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europaparlament setze ich mich seit langem für eine Reform des jetzigen Dublin-Systems zur Verteilung von Schutzsuchenden ein. Die derzeit gültige Regelung war der untaugliche Versuch, Verantwortung lediglich auf einige wenige Länder an den Außengrenzen zu geben. Wir fordern stattdessen ein gemeinsames automatisiertes Umsiedlungssystem, das die Asylsuchenden auf Grundlage des Bruttoinlandproduktes und der Bevölkerung fair und proportional auf alle EU-Mitgliedsstaaten verteilt. Das würde die Verteilung von Asylbewerbern besser steuern und in Verbindung mit weiteren Regeln individuelles Weiterreisen vermeiden.

Auch völkerrechtlich bindende internationale Abkommen, wie zum Beispiel die UN-Kinderrechtskonvention oder die Genfer Flüchtlingskonvention, denen die Bundesrepublik beigetreten ist, sind verbindlich. Diese zu respektieren und anzuwenden gehört zu den Grundpfeilern der multilateralen und regelbasierten internationalen Zusammenarbeit, die zur Stabilität und zum Frieden beiträgt. Der Vertrauensverlust in die Vereinigten Staaten als zuverlässigen Partner Europas, den wir derzeit beobachten können, ist ein anschauliches Beispiel für die dramatischen Auswirkungen, den die Missachtung von internationalen Vereinbarungen nach sich zieht.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Sippel

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