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Birgit Sippel
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Frage von petra w. •

Frage an Birgit Sippel von petra w. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Sippel,

Ende Februar beginnen die Information und Diskussion über die Neuregelung des Tabakgesetzes. Ich bin seit 40 Jahren Raucherin. Seit ca 10 Mon. dampfe (e-Zigarette) ich. Ich konnte meinen Zigarettenkonsum von über 40 Zig/Tag auf max 7 Stk einschränken und hoffe auf weitere Erfolge. Ich bin sehr dankbar für die Alternative.

Daher möchte ich Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen: Der Vorschlag sieht vor, den Nikotingehalt der freiverkäuflichen Liquids stark einzuschränken. Höher dosierte Liquids sollen nur in Apotheken verkauft werden . Das heißt, daß die e-Zigarette gegenüblich der Zigarette benachteiligt würde, obwohl der Nikotingehalt in Zigaretten um ein vielfaches höher ist, abgesehen von den vielen Zusatzstoffen. Für Menschen wie mich wäre das das aus fürs Dampfen.

Es gibt Studien über die Liquids und das Dampfen. Wer sich dafür interessiert, findet hier
http://ig-ed.org/faktensammlung/
Und hier
www.rursus.de unter anderem ausführliche Faktensammlungen.

Alle Inhaltsstoffe (Lebensmittelaromen,Glyzerin,Propylenglykol,Wasser,Nikotin), sind ausgiebig erforscht und auch zT in Lebensmitteln zugelassen. Dagegen habe ich beim Tabak nie Angaben auf alle Inhaltsstoffe gefunden!! Das würde viele Menschen mehr abschrecken als alle Bilder! Wünschenswert wäre somit ein „Reinheitsgebot“ für Liquids. Den Hinweis auf das Jugendschutzgesetz findet man selbstverständlich auch in den Shops.

Da das Thema e-Zigarette beim Vorschlag für die neuen Tabakrichtlinien nur am Rande gestreift wird, befürchte ich, dass diese Vorlage durchkommt, ohne dass sich die EU-Abgeordneten der Tragweite bewusst sind. Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, bedeutet das einen großen Vorteil für die Zigaretten, da diese frei verkäuflich sind, und das Aus für eine wesentlich unschädlichere Alternative.

Werden Sie sich auch außerhalb der Expertenanhörung informieren?

Mit freundlichen Grüssen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Weber,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu der Tabakrichtlinie und zur Regelung zu E-Zigaretten, über die das Europäische Parlament in Straßburg am 26. Februar 2014 abgestimmt hat. Entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihr Schreiben, aber leider hat es technische Probleme bezüglich der Weiterleitung der Anfragen auf abgeordnetenwatch.de gegeben.

Wir haben viele Zuschriften von Menschen erhalten, die mit Hilfe der E-Zigarette das Rauchen von Tabak entweder stark einschränken oder sogar vollständig aufgeben konnten. Viele dieser Menschen sind daher der Meinung, dass der Zugang zu E-Zigaretten in keiner Weise reglementiert werden sollte.

Da E-Zigaretten eine relativ neue Erscheinung sind, gab es für sie noch keine spezifische europaweite Gesetzgebung. In vielen Ländern war ihre Regelung unklar; es gab keine einheitlichen Vorgaben für Nikotingehalt oder sonstige Zusatzstoffe der Flüssigkeit. Gerade weil die E-Zigarette vielen Menschen wichtig ist, denke ich, dass gewährleistet sein muss, dass ihre Nutzer auch sicher sein können, dass die E-Zigarette bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt und dass ihre Sicherheit gewährleistet ist.

Zum ersten Mal wird es darum nun künftig auch eine Regelung für die E-Zigarette in der Europäischen Union geben. Die neuen Vorschriften sehen vor, dass die sogenannten Liquids unter die Richtlinie für Medizinprodukte fallen, wenn der Hersteller in seinem Produkt eine Entwöhnung vom Rauchen in Aussicht stellt. Ansonsten fallen die Liquids unter die Tabakgesetzgebung und werden mit den gleichen Auflagen in Sachen Vermarktung und Abgabe belegt wir andere Tabakprodukte. Werden sie wie Tabakprodukte behandelt, darf ihr Nikotingehalt 20mg/ml nicht übersteigen.

Ich hätte mir gewünscht, dass die Liquids in E-Zigaretten grundsätzlich als Medizinprodukt gelten. Diesen Vorbehalt nenne ich vor dem Hintergrund, dass es bislang keine Studien zu den möglichen Langzeitfolgen von E-Zigaretten gibt. Mit der gefundenen Lösung bin ich aber im Großen und Ganzen zufrieden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinem Antwortschreiben weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich gerne wieder an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Sippel

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