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Birgit Reinemund
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Frage von Gabriele G. •

Frage an Birgit Reinemund von Gabriele G. bezüglich Gesundheit

sehr geehrte Frau Reinemund

Mich würde Ihre persönliche Meinung dazu interessieren, wie die Versorgung von Patienten mit mediz. Cannabisprodukten gewährleistet werden kann.
Seit Jahren häufen sich die positiven Forschungsergebnisse.
Cannabis wirkt erwiesenermaßen gegen Schmerzen, Anorexie, verschiedene Symptome der Multiplen Sklerose, spastische Erkrankungen, Übelkeit bei Chemotherapie. Die Liste wäre lange fortzusetzen. (mehr Informationen finden Sie bei http://www.cannabis-med.org/home.htm)
Während Patienten in Holland sich Cannabis verschreiben lassen und in der Apotheke abholen können, und die Firma Bayer für Kanada die Zulassung für ein Cannabisspray für Multiple-Sklerose-Patienten bekam, werden Patienten hierzulande immer noch strafrechtlich verfolgt.
Die jetzige Bundesregierung hat ihr Versprechen, Cannabis-Medikamente zugänglich zu machen, nicht gehalten.
Allein in Mannheim liefen in diesem Jahr 2 Strafverfahren gegen Multiple-Sklerose-Patienten, die ihre Symptome mit dieser Pflanze behandelten.
Wie lange sollen Patienten noch darunter leiden, dass niemand in der Politik den Mut hat, dieses "heisse Eisen" anzufassen und endlich eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die die medizinische Verwendung von Cannabis von der Strafverfolgung ausnimmt? Eine Sache, die meines Erachtens nur noch in den
Köpfen von Politikern ein "heißes Eisen" ist. Ich habe im wirklichen Leben noch niemanden getroffen, der die Strafverfolgung von Patienten deswegen nachvollziehen kann.
Auch die Justiz folgt dieser politischen Haltung nicht.
Der eine der beiden Patienten in Mannheim, wurde wegen gerechtfertigtem Notstand freigesprochen und das Oberlandesgericht sagte in seiner Presseerklärung zum Revissionsurteil zum gleichen Fall
"dass eine Rechtfertigung nach § 34 StGB grundsätzlich in Betracht kommt, wenn Betäubungsmittel zur Abwendung schwerer Gesundheitsbeeinträchtig-ungen eingenommen werden." Zur Begründung eines rechtfertigenden Notstandes nach § 34 des Strafgesetzbuches reiche es aus, dass durch das angewandte Mittel "die erfolgreiche Abwendung des Schadens nicht ganz unwahrscheinlich sei".
Wie ist Ihre Position zu dieser Frage?

hochachtungsvoll
Gabriele Gebhardt

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Gebhardt,

vielen Dank, dass Sie dieses oft emotional besetzte Thema ansprechen.

Als Tierärztin bin ich mit der pharmakologischen Wirkung von Cannabinoiden vertraut und sehe keinen Grund, Patienten diese Präparate vorzuenthalten. Die medizinische Wirkung von Cannabisprodukten besonders in der Schmerztherapie ist durch eine Reihe wissenschaftlicher Studien belegt. Cannabinoide verursachen deutlich weniger Nebenwirkungen und geringeres Suchtpotential als z.B. Valium und Morphine. Chronisch kranke Menschen und Schmerzpatienten müssen die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe Ihres Arztes Gefahren und Nutzen einer Therapie frei abzuwägen, ohne in die Illegalität gedrängt zu werden.
Die aktuelle Rechtsprechung ist der Politik einen Schritt voraus. Ich befürworte, dass Cannabinoide für therapeutische Zwecke auch in Deutschland zugelassen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Reinemund