Frage an Birgit Reinemund von Peter A. H. M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrtre frau Reinemund,
mit großem Interesse habe ich Ihre Antwort an H. O. bzgl.
des Gesetztesentwurf zur zur Frage der Abgeordnetenbestechung gelesen.
Sie sagen darin dass die Opposition versucht "den Eindruck zu erwecken, die Koalitionsfraktionen würden mit einer Ablehnung ihrer Anträge Abgeordnetenbestechung gutheißen".
Jetzt möchte ich den Regierungsparteien bestimmt nicht unterstellen, dass sie Abgeordnetenbestechung gutheißen, ABER die Regierung hatte 8 Jahre Zeit diesbezüglichen Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) umzusetzen
unsd sie haben dies nicht getan. Und falls es dementsprechende Versuche gab wurden sie zumindest in der Presse nicht themtatisiert (und wenn die Regierungsparteiern an einer medialen Berichterstattung ein Interesse hätten, hätten sie demensptrechedn auf die Presse eingewirkt).
Wenn nun die Opposition, die Aufgaben der Regierung versucht zu übernehmen, ist dies bestimmt nicht der Versuch irgendeinen Eindruck zu erwecken, sondern der Versuch einem unhaltbaren Zustand abzuschaffen.
Vor diesem Hintergrund interessiert mich was die FDP und auch Sie persönlich beabsichtigen FÜR eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung zur Abgeordnetenbestechung,die das freie Mandat nicht einschränkt und hinreichend bestimmt ist, so dass für den Abgeordneten erkennbar ist, unter welchen Umständen er sich strafbar macht, zu unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Meier
Sehr geehrter Herr Meier,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine überzeugende verfassungskonforme Lösung konnte bisher dafür nicht gefunden werden. Die zuständigen Fachpolitiker werden sich in der nächsten Legislaturperiode weiter mit dem Thema beschäftigen und zu einer zufriedenstellenden verfassungskonformen Lösung gelangen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Reinemund