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Frage von Jan-Peter H. •

Frage an Birgit Reinemund von Jan-Peter H. bezüglich Finanzen

Aushebelung der europäischen Einlagensicherung in Zypern

Sehr geehrte Frau Reinemund,
Ich habe die europäische Einlagensicherung immer so verstanden, dass Einlagen in der EURO-Zone bis 100.000,- bei einer Bankeninsolvenz bzw, der Restrukturierung von Banken gesichert sind.

Bitte Erklären Sie mir, warum die Belastung von Einlagen unter 100.000,- bei der Bankenrettung in Zypern mit europäischem Recht vereinbar ist ?

Desweiteren wird in den Medien berichtet, dass das die Banksysteme in Zypern bereits so programmiert sind, dass ein vollständiges Abheben bzw. transferieren der täglich fälligen Einlagen bereits jetzt nicht mehr möglich ist, obwohl das entsprechende Gesetz noch garnicht vom zypriotischen Parlament verabschiedet ist.

Bitte erklären Sie mir, wie das mit europäischem Recht vereinbar ist ?

Als EU Bürger bin ich fassungslos, was hier passiert. Ich verliere gerade jedwegiges Vertrauen in das Funktionieren unserer europäischen Demokratie. Ich erwarte von Ihnen und der FDP eine eine Ablehnung von Bankenrettungen, bei denen die europäische Einlagensicherung ausgehebelt wird.

Mit europäischen Grüßen
Jan-Peter Homann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Homann,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Eine europäische Einlagensicherung im Sinne einer vergemeinschafteten Haftung für alle europäischen Bankeinlagen gibt es nicht. In der EU sind die Einlagensicherungen auf eine Deckungssumme von 100.000 Euro pro Einleger harmonisiert, werden jedoch in nationaler Verantwortung finanziert.

Zu dem Verhandlungsergebnis zwischen Troika und der zyprischen Regierung ist Folgendes zu sagen: Wir können nicht den gesamten zyprischen Finanzbedarf von ca. 17 Milliarden Euro aus ESM-Krediten decken. Das würde den Schuldenstand Zyperns derartig erhöhen, dass die Schuldentragfähigkeit des Landes gefährdet wäre. Deshalb ist eine Beteiligung des zyprischen Bankensektors unerlässlich. Da das zyprische Bankengeschäft stark auf Einlagen basiert, sollten über eine einmalige Abgabe auch die Einleger beteiligt werden. Aber: Die Entscheidung, keinen Freibetrag für Kleinsparer vorzusehen, um die großen Vermögen zu schonen, war eine Entscheidung der zyprischen Regierung im Rahmen ihrer nationalen Souveränität, nicht die der Troika und schon gar nicht Deutschlands.

Wie sie wissen, hat das zyprische Parlament das Verhandlungsergebnis seines Präsidenten nicht beschlossen. Wenn ein neuer, mit der Troika ausverhandelter Vorschlag vorliegt, werden wir diesen im Bundestag beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Reinemund