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Birgit Reinemund
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Frage von Juergen V. •

Frage an Birgit Reinemund von Juergen V. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Reinemund,

bezgl. mehrer Antworten von Ihnen zu geplanten Änderung bezüglich Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen des Gesetzgebers von , habe ich noch Fragen an Sie.
Ist es Aufgabe der Regierung dem Versicherungswesen alle "Risiken" zu nehmen?
Zudem geht es laut den Vericherungspressesprechern der Branche auch noch gut, was eine Änderung zu Gunsten der Versicherungen und zum Nachteile der Versicherungsnehmer unbegreiflich macht.

Ist es Aufgabe des Staates in die z.T. über 30-40 Jahre laufenden Verträge bei Lebensversicheungen einzumischen?
Versicherungen werben zuden gerade mit Abschluss der Verträge mit hohen Renditen.
Wenn gerade noch die eingezahlten Beiträge sicher sein sollen, warum macht diese Form von Altersvorsorge überhaupt noch Sinn?

Warum sollen sich die Bürger überhaupt privat vorsorgen wenn der Gesetzgeber bei unsicherer Marktlage, nur die Versicherungsunternehmen und deren Risiken schützt?

mit bestem Dank für die Beantwortung es Schreibens verbleibe ich mit
freundlichen Grüßen

Jürgen V.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Vanselow,

für Ihr Schreiben danke ich Ihnen. Wie ich bereits in mehreren Antworten zum Thema Bewertungsreserven ausgeführt habe, geht es um einen Ausgleich innerhalb der Versichertengemeinschaft und nicht um zusätzliche Gewinne der Versicherer. Wenn gravierende Benachteiligungen für einzelne Versicherte drohen, dann ist der Gesetzgeber gehalten, diese zumindest abzumildern. Das hat nichts mit „Einmischung“ zu tun. Die zurzeit diskutierte Neuregelung hat keine Auswirkungen auf die bisher garantierten Teile der Versicherung, wie das Garantiekapital und die bisher erreichte garantierte Überschussbeteiligung, wie sie in der jährlichen Standmitteilung ausgewiesen wird. Betroffen durch die Neuregelung ist allein die zu Vertragsende festzulegende Beteiligung an den Bewertungsreserven. Dabei geht es wohlgemerkt um noch nicht realisierte Gewinne mit Wertpapieren, also noch laufende Kapitalanlagen der Versicherungen, die sich nach aktueller Lage voraussichtlich negativ entwickeln. Die Kurse der Anlagen und damit auch die Bewertungsreserven schwanken infolge der Krise erheblich. Damit wird die Ausschüttung an Versicherte je nach Vertragsende zum Lotteriespiel.
Ob und wie Änderungen vorgenommen werden können, ohne Härtefälle zu erzeugen, ist derzeit Gegenstand von Verhandlungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Birgit Reinemund