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Birgit Reinemund
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Frage von Jörg L. •

Frage an Birgit Reinemund von Jörg L. bezüglich Finanzen

nachdem meine Arbeitgeber nunmehr nach einer Standortschließung einen Tarifsozialplan verhandelt hat, habe ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet.

Erschrocken stelle ich fest, das man zunächst ca. 50 Prozent an Abgaben und Steuern ab zuführen hat.

Kann es wirklich sein, das man als ArbeitnehmerIn (Facharbeiter) tatsächlich auch schon bei kleinen bzw. überschaubaren Abfindungssummen in Summe zunächst 50 Prozent Abgaben und Seuern plus AG-Anteil zahlt ?

Warum zahlen ArbeitnehmerInnen in Deutschland ca. 50 Prozent an Steuern und Abgaben, während ganze Bevölkerungsgruppen wie Beamte, Selbstständige, Vermögende mit Finanz GmbH´s und Hedgefonds und andere kaum oder gar keine Steuern zahlen müssen ?

Eine sehr sehr einseitige Belastung der ArbeitnehmerInnen in Deutschland, man kann es auch eine himmelschreiende Ungerechtigkeit nennen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lindeholz,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen und möchte sie wie folgt beantworten:
Abfindungen, die im Zusammenhang mit Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind in der Regel als „außerordentliche Einkünfte (§ 24, Nr. 1, 34 Abs. 1 und 2 Nr.2 EStG) steuerbegünstigt. Dazu müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden. Da ich Ihren Aufhebungsvertrag nicht kenne, kann ich dazu keine Aussage treffen. Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

Ich stimme Ihnen gerne zu, dass die Steuern und Abgaben in Deutschland die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu sehr belastet. Die christlich-liberale Koalition hat auf Betreiben der FDP einen Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression verabschiedet, der leider im Vermittlungsausschuss durch SPD und Grüne gescheitert ist. Damit wollten wir die unteren und mittleren Einkommen entlasten und vor verdeckten Steuererhöhungen schützen. Ich bedaure sehr, dass die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat den arbeitenden Menschen in diesem Land diese Entlastung verweigert hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Birgit Reinemund