Frage an Birgit Reinemund von Norbert S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dr. Reinemund,
aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes, dass seit 2010 gültig ist, soll der Bürger ja "mehr Netto vom Brutto" bekommen. Dies ist bei einer grossen Zahl von Steuerpflichtigen meiner Meinung nach leider nicht der Fall. So müssen z.B. Ehepaare (Steuerklasse 3 und 5) aufgrund dieses Gesetzes vermehrt mit grösserenSteuernachforderungen rechnen. Zu diesen Nachzahlungen kommen dann auch noch die vom zuständigen Finanzamt verordneten Vorauszahlungen. Für einen normalen Haushalt ist dies manchmal nicht leicht, diese Forderungen der Finanzbehörden zu erfüllen.
Gibt es in der Zwischenzeit eigentlich Ergebisse, um wieviel Euro die Bürger lt. diesem Gesetzes entlastet worden sind. Besonderes würde mich hier der"Normalbürger" (Angestellter/Arbeiter, gesetzlich Krankenversichert usw.) interessieren. Bei dieser Zielgruppe sehe ich leider keine Entlastung, sondern nur neue Belastungen (Nachzahlung und Vorauszahlungen).
mit freundlichen Grüssen
N. Schult
Sehr geehrter Herr Schult,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mit dem „Bürgerentlastungsgesetz-Krankenversicherung“ können seit 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben bei der Steuer berücksichtigt werden. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums werden die Bürgerinnen und Bürger so um fast 10 Milliarden Euro entlastet. Von den 10 Milliarden Euro Entlastung entfallen 80 Prozent auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wie jeder Einzelne von der Entlastung profitiert ist schwer verifizierbar. Statistische Erhebungen gibt es dazu nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Reinemund