Frage an Birgit Reinemund von Jürgen B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Frau Dr. Reinemund,
die Frankfurter Allgemeinen Zeitung berichtete vor ein paar Tagen, daß die Bundesregierung wegen des Steuervereinfachungsgesetzes den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anzurufen gedenkt.
Es ist eine Binsenweisheit, daß unser Steuerrecht ein hochkompliziertes Rechtsgebiet ist, dem eine Vereinfachung sicher gut täte. Deswegen habe ich mir den Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes im Internet (Drucksache 17/5125) einfach mal angesehen.
Der erste Punkt, gleich am Anfang die erste „Maßnahme“ ist
„Die Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 Euro auf 1000 Euro, § 9a Einkommensteuergesetz (EStG)“.
Ein gewaltiges Werk, diese Neuregelung (verzeihen Sie mir bitte den spöttischen Ton).
Bei dem Bürger, der bisher schon und auch weiterhin mit seinen Werbungskosten unter 1000 Euro p.a. lag, werden als Folge dieser Gesetzesänderung nicht die tatsächlich entstandenen geringeren Beträge angesetzt, sondern der Pauschbetrag von 1000 Euro.
Vielleicht bemerkt er sogar die Auswirkung, aber ...
a) wo ist die Vereinfachung für die Bürger?
und
b) wo ist die Vereinfachung der Arbeit in den Finanzämtern ?
Und wegen dieses klitzekleinen Steuergeschenks fehlen in den nächsten Haushalten von Bund und Ländern einige weitere Milliönchen, die unsere Kinder und Enkelkinder dermaleinst werden abtragen müssen.
Wollen Sie das wirklich so dringlich?
Haben Sie dem Vereinfachungsgesetz im Bundestag zugestimmt?
Als Vorsitzende des Finanzausschusses werden Sie mir sicherlich das die Arbeit für Bürger und Finanzamt Vereinfachende an diesem Beispiel aus dem Steuervereinfachungsgesetz leicht und evtl. auch überzeugend darstellen können.
Bekomme ich auf meine drei Fragen drei Antworten?
Ich danke Ihnen schon mal im voraus
Jürgen Busch, Hamburg
Sehr geehrter Herr Busch,
vielen Dank für Ihre Fragen, zu denen ich gerne Stellung nehme.
Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 bringt fast 600 Millionen Euro finanzielle Entlastung für Familien mit Kindern. Steuerzahler und insbesondere Familien müssen sich künftig weniger den Kopf zerbrechen und es bleibt ihnen viel Papierkram erspart. Neben einem höheren Pauschalabzug für Arbeitnehmer enthält das neue Gesetz einen vereinfachten Anspruch auf Kindergeld und weniger komplizierte Voraussetzungen zur steuerlichen Anerkennung von Kinderbetreuungskosten. Gewinner dieses Gesetzes sind somit Familien mit Kindern. Familien mit erwachsenen Kindern bleibt künftig das mühsame Hin- und Herrechnen durch den Wegfall der Einkommensgrenze erspart. Bislang mussten deren Einnahmen und Ausgaben vollständig aufgelistet werden. Verdiente das Kind auch nur einen Euro mehr als 8004 Euro, entfiel das Kindergeld für das gesamte Jahr. Der Wegfall dieser Grenze ist beispielsweise eine große Vereinfachung, die für viele Bürger von Nutzen ist. Des Weiteren profitieren Familien mit Kleinkindern von einer leichteren Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten.
Ab 2012 müssen Eltern mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr nicht mehr aufschlüsseln, ob und für welche Monate sie selbst berufstätig, krank oder in Ausbildung waren. Zudem spielt die Einkommensart keine Rolle mehr. Kinderbetreuungskosten sind künftig einheitlich ohne Erfüllung von Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar. Dies vereinfacht die Arbeit in den Finanzämtern und reduziert vor allem den Bürokratieaufwand beim Steuerzahler. Finanziell profitieren die Bürgerinnen und Bürger auch von der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 auf 1.000 Euro. Zudem werden Unternehmen durch den Verzicht auf viele Detailregelungen und schriftliche Belege jährlich um rund vier Milliarden Euro an Bürokratiekosten entlastet. Erstmals werden Steuergesetze explizit für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht und nicht ausschließlich für die Finanzverwaltung. Das deutsche Steuersystem wird mit dem beschlossenen Steuervereinfachungsgesetz 2011 ein Stück weit einfacher, gerechter, moderner und unbürokratischer, weshalb ich diesem auch zugestimmt habe. Sie haben Recht, wenn Sie schreiben, dass das Steuerrecht ein hochkompliziertes Rechtsgebiet ist, dem Vereinfachung sicher gut täte. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz sind wir dem ein Stück näher gekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Reinemund
Sehr geehrter Herr Busch,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag dient, wie alle steuerlichen Pauschbeträge, der Steuervereinfachung. Dies gilt sowohl für Steuerpflichtige, die auf die Sammlung einzelner Belege ganzjährig verzichten können, sowie für Finanzbehörden, denen aufwendige Belegprüfungen dadurch erspart bleiben. Ein Ansatz höherer Werbungskosten ist nur durch Einzelbelege möglich, die den höheren Werbungskostenbetrag vollumfänglich darlegen.
Durch eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro konnten wir Liberale somit die Steuerpflichtigen vom zeit- und arbeitsintensiven Sammeln einzelner Belege entlasten, die in ihrer Steuererklärung Werbungskosten geltend machten, die knapp über dem alten Pauschbetrag von 920 Euro lagen. Insgesamt werden so rund 22 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Einzelnachweis befreit.
Ich bin von den zahlreichen Einzelmaßnahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 überzeugt und habe daher dem Gesetz im Bundestag zugestimmt. Übrigens hat der Bundesrat ohne wesentliche Abstriche im Vermittlungsausschuss letztendlich zugestimmt und fordert paradoxerweise mittlerweile sogar eine weitere Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Reinemund