Frage an Birgit Reinemund von Jürgen B. bezüglich Finanzen
Hallo Frau Dr. Reinemund,
warum hat die Bundesregierung bislang Leerverkäufe an den Börsen nicht verboten? Als Mitglied des Finanzausschusses wissen Sie, unter Leerverkäufen ist der Verkauf von Wertpapieren zu verstehen, über welche der Verkäufer beim Kauf nicht verfügt.
Diese Leerverkäufe waren nach Ansicht von Finanzfachleuten eine der Usachen der vorletzten Finanzkrise und sind von vielen europäischen Ländern und von den USA inzwischen verboten worden. Da wundern sich manche über das Phänomen, dass der DAX oft in den Keller geht, wenn der Dow Jones nur leicht schwächelt? Anders gesagt, dass der DAX eine Lungenentzündung bekommt, wenn der Dow Jones gerade mal niesen musste. Kunststück - die internationalen Spekulanten benutzen die Deutsche Börse als Tummelplatz für ihre hochspekulativen Geschäfte, sprich: für Leerverkäufe. Woanders ist es ihnen untersagt.
Ich weiß, dass Ihre Partei Regulierungen jeglicher Art scheut wie der Teufel das Weihwasser. Doch die Zeiten, wo der Markt alles richtet, sind vorbei. Nochmals gefragt: Wann werden diese unsäglichen Leerverkäufe in Deutschland endlich verboten?
Schöne Grüße
Jürgen Bruhn
Sehr geehrter Herr Bruhn,
entschuldigen Sie bitte die späte Antwort.
Wir, die christlich-liberale Koalition, haben mit Verabschiedung des „Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte“ bereits im Jahr 2010 ungedeckte Leerverkäufe verboten und seither eine Vielzahl weiterer Regulierungsmaßnahmen umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht, national und auf europäischer Ebene.
Deshalb ist Ihre pauschale Behauptung nicht zutreffend, dass die FDP grundsätzlich nicht zu Regulierungen in der Finanzpolitik bereit sei.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Reinemund