Frage von Alexander N. • 02.09.2010
Frage an Birgit Reinemund von Alexander N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dr. Reinemund,
sehe ich das richtig, dass die Fluticketsteuer nur Reisende von Airlines betrifft, nicht aber Besitzer und Nutzer von Privatflugzeugen? Wenn ja, mit welcher Begründung werden diese hiervon ausgenommen/entlastet?
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Ninnig
Antwort von Birgit Reinemund FDP • 26.02.2013
Sehr geehrter Herr Ninnig,
entschuldigen Sie bitte die späte Antwort.
Die Luftverkehrsteuer wird auf Tickets erhoben, die zu einem Flug mit einem Luftverkehrsunternehmen von einem deutschen Flughafen aus berechtigen. Privatflüge unterliegen dieser Steuer nicht. Der Grund liegt darin, dass der für Privatflüge verwendete Kraftstoff - im Gegensatz zu gewerblichen Flügen - bereits mit der Energiesteuer belegt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Reinemund