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Birgit Reinemund
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Frage von Alexander Z. •

Frage an Birgit Reinemund von Alexander Z. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Reinemund,

ich möchte Sie fragen, wie Sie zum Atomausstieg bzw. zur geplanten Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken stehen.

Und, sind Sie bereit, die Laufzeitverlängerung ohne Zustimmung des Bundesrates mitzutragen und hier ggf. einen Verfassungsbruch mitzutragen (und sei der Verfassungsbruch nur getragen, um vom BVG Rechtssicherheit zu erhalten)?

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Zschach

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zschach,

vielen Dank für Ihre Frage zur Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke in Deutschland.

Auch wir Liberale wollen die erneuerbaren Energien konsequent ausbauen. Langfristig strebt die FDP eine CO2-neutrale Energieversorgung an. Mittelfristig brauchen wir aber auch die Kernenergie in einem Energiemix, der Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit vereint.

Wir brauchen die Kernenergie als Übergangstechnologie. Das hat die FDP im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 deutlich gemacht. Auf der Basis dieses Wahlprogramms haben uns über 6,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger gewählt.

Die Frage, ob der Bundesrat einer entsprechenden Änderung des Atomgesetzes zustimmen muss, ist umstritten. Tatsächlich wird man die Frage erst seriös beantworten können, wenn ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt. Als Rechtsstaatspartei ist es der FDP wichtig, dass das Gesetz verfassungsgemäß zustande kommt.

Eine Laufzeitverlängerung für sichere Kernkraftwerke ist kein Selbstzweck. Es geht darum, unsere klima- und energiepolitischen Ziele zu erreichen, d.h. um eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Stromversorgung. Das sind die Kriterien für unser Energiekonzept, das wir im Herbst vorlegen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Birgit Reinemund

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zschach,

ich habe der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 28. Oktober zugestimmt, weil wir mit dem verabschiedeten Energiekonzept einen ehrgeizigen aber belastbaren Fahrplan für die zukünftige Energieversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien auf den Weg gebracht haben. Wir verfolgen dabei die Ziele des aktiven Klimaschutzes, den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien, die Versorgungssicherheit und bezahlbare Energiepreise. Zum einen brauchen wir in der Übergangszeit die Kernkraft zur Sicherung der Grundlast. Zum anderen gewinnen wir durch die Gewinnabschöpfung Mittel für die dringend benötigte Forschung im Bereich der Speichertechnologie.
Laut Prüfung des Justizministeriums und verschiedener Gutachter sind alle Vorgaben eingehalten und ist dieses Gesetz verfassungskonform.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Birgit Reinemund