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Birgit Reinemund
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Frage von Peter A. H. M. •

Frage an Birgit Reinemund von Peter A. H. M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Reinemund,

als ordentliches Mitglied des Finanzausschusses sind Sie ja auch für das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz mitverantwortlich. Auf Ihrer Homepage behaupten Sie dieses „bringt schon ab Januar 2010 spürbare Entlastungen insbesondere für Familien und mittelständische Unternehmen“. Nun ist wohl gängige Meinung unter Wirtschaftsexperten, der OECD u.a., dass genau dies nicht der Fall ist. Erstens bringt dieses Gesetz nicht für alle Familien spürbare Entlastungen (sondern nur für eine relativ kleine Gruppe, z.B haben sog. Hartz IV-empfänger gar nichts davon) und zweitens werden vor allem die Kommunen durch das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz so sehr belastet, das die eventuellen Einsparungen vor allem für Familien durch höhere Gebühren mindestens aufgezehrt werden. Höchstwahrscheinlich werden die Belastungen sogar höher sein, als die „Entlastungen“. Das gilt für den Großteil der Kommunen, wie Sie als stellvertretende Vorsitzende in der AG Kommunalpolitik der FDP-Bundestagsfraktion sicher wissen und es gilt auch für Ihren Wahlbezirk.
Von Ihnen wüsste ich jetzt gerne:
Erstens wie die von Ihnen benannten „Entlastungen“ für Mannheimer Familien in diesem Jahr nun Ihrer Fachmeinung unter Berücksichtigung aller aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt resultierenden Ausgaben aussehen.
Zweitens wie z.B. eine reduzierte MwSt für das Hotelgewerbe zu spürbaren Entlastungen für Familien und mittelständige Unternehmen führen soll. Vor allem angesichts der (angekündigten) Tatsache, dass nur ein Bruchteil der Hotel und Gaststätten den ermäßigten Steuersatz weitergibt, was eine Nettopreiserhöhung gleichkommt und somit die Kosten für mittelständige Betriebe sogar erhöht.
Und drittens was Sie auf Bundesebene speziell im Finanzsausschuss und in der AG Kommunalpolitik unternehmen werden um die Kommunen, Familien und mittelständigen Unternehmen tatsächlich zu entlasten.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Meier,

ich bin nach wie vor der Ansicht, dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wichtige Impulse für Familien und mittelständische Unternehmen bringt. Ich kann Ihnen auch nicht zustimmen, wenn Sie schreiben, dass nur eine relativ kleine Gruppe davon profitiert. Richtig ist, dass Bezieher Hartz IV-Empfänger nicht von den Steuerentlastungen profitieren. Es liegt in der Natur der Sache, dass Steuerentlastungen denjenigen zugute kommen, die Steuern zahlen. Die von Ihnen angesprochene Gruppe der Transferbezieher erhält die Leistungen direkt und nicht auf dem Wege der Steuerrückzahlung.
Von dem reduzierten Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen werden die kleinen und mittelständischen Unternehmen vor Ort positive Auswirkungen spüren. Eine Vielzahl vor allem der kleineren Hotelbetriebe wird den gewonnen finanziellen Spielraum dazu nutzen, lange aufgeschobene Investitionen zu tätigen, zum Beispiel in Form von Renovierungsarbeiten oder Modernisierungsmaßnahmen. Das kommt natürlich den ortsansässigen Handwerksbetrieben zugute.
Was die Finanzsituation der Kommunen anbelangt, so ist die Situation in der Tat bedenklich. Dies hat nichts mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu tun, sondern ist in erster Linie Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise. Eine der Haupteinnahmequellen der Kommunen ist die Gewerbsteuer. Diese ist jedoch extrem konjunkturabhängig. In wirtschaftlich guten Zeiten beschert sie den Kommunen gute Einnahmen, in Zeiten der Krise bricht sie dramatisch weg. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass bereits 4. März die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen ihre Arbeit aufnimmt um Vorschläge zu entwickeln, wie die Finanzierung der Kommunen auf eine stabile, verlässliche Grundlage gestellt werden kann.
Darüber hinaus muss auch erwähnt werden, dass die Kommunen unter der Finanzierung der ihnen vom Bund übertragenen Aufgaben leiden. Hier gilt es auch auf der Ausgabenseite dem Konnexitätsprinzip mehr Gewicht zu verleihen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Reinemund