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Birgit Reinemund
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Frage von Gregor S. •

Frage an Birgit Reinemund von Gregor S. bezüglich Familie

In Teilen Deutschlands wird jedes zweite Kind unehelich geboren. Sorgerecht des Vaters ist dann von der Zustimmung der Mutter abhängig. Elternzeit ist an das Sorgerecht gekoppelt und kann verweigert werden. Vater-Kind-Umgang wird per Gerichtsbeschluß i.d.R zweiwöchig zugelassen, wobei das ohne Konsequenzen von der Mutter verhindert werden kann. Einstweilige Verbotsverfügungen z.B. einen Kindergarten zum Abholen oder bei den Elternabenden zu betreten ist ohne Probleme möglich - Viele Kiga’s haben Listen. Ein Gesetz einen Vaterschaftstest - ohne Zustimmung der Mutter – mit mehrjährigem Zuchthaus zu bestrafen, ist im Frühjahr einige Zeit diskutiert worden.
1. In Frankreich ist dies alles undenkbar. Es gibt z.B. Doppelwohnsitz bei beiden Eltern. In Norwegen kann umgangsvereitelnden Eltern das Sorgerecht ganz entzogen werden. In Schweden müssen Väter einen Teil der Elternzeit antreten, wenn diese nicht verfallen soll. Die Regelungen anderer Länder sind Jahrzehnte alt wohingegen hier das international bekannte Parental Alientation Syndrom (Rufmord) und Umgangsvereitelung weit verbreitet sind aber in keinem Kinderbericht der Bundesregierung erwähnt werden.
Sehen sie anhand der Entwicklung gesetzgeberischen Handlungsbedarf z.B. bei den Rechten von Vätern (unehelicher Kinder)?
2. Halten Sie eine Zwangsmediation, wie in Kalifornien oder im Cochemer Modell in Deutschland seit Jahren erprobt, für unterstützenswert oder glauben sie, die staatlichen Familienverwaltungsindustrie aus Gericht, Anwälten, Jugendamt ergänzt durch freie Beratungsträger und Babyklappen sind ausreichend?
3. Denken sie mit solch Vaterrolle aufwachsende werden zukünftig selbst Kinder bekommen oder eher den Bevölkerungsteil ohne jeden Bezug zu Kindern mehren?
4. Für wie dringend halten sie diese Problematik im Hinblick auf Scheidungs-, Geburts-, Abtreibungsraten, der Bevölkerungsentwicklung, dem Renten- und Gesundheitssystem und dem persönlichen Glück der Menschen.

Was werden sie persönlich tun?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Samsa,

nur langsam setzt sich die Erkenntnis durch, dass die zurück gehenden Geburtenraten nicht ausschließlich durch Frauen verursacht sind, sonder sich immer mehr Männer immer später oder überhaupt nicht für die Vaterrolle entscheiden können. Bei der heutigen Rechtssprechung zum Unterhalts- und Umgangsrecht im Scheidungs- bzw. Trennungsfall kann ich das gut verstehen.

Verbesserungen im Sorgerecht für nichteheliche Väter hat die FDP bisher konsequent gefordert, so im Antrag BT-Drs. 15/757. Durch die Wahlperiode hindurch hat die FDP Fragen des Sorgerechts nichtehelicher und geschiedener Väter konstant parlamentarisch aufgearbeitet und geprüft (vgl. u.a. BT-Drs. 1572512, 15/4120 sowie 15/4975).

Der Vater ist für ein Kind eine wichtige Bezugsperson. Für die Entwicklung des Kinder ist der Umgang mit dem Vater wichtig und förderungswürdig. Daher tritt die FDP für eine Stärkung der Rechte von Vätern bezüglich der Umgangsrechte ein. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere bezüglich Art. 6 GG muss dabei beachtet werden. Maßstab für die Umgangsbewilligung muss nach Ansicht der FDP stets das Kindeswohl sein. Umgangstourismus darf nicht stattfinden. Dem Wohl des Kindes muss auch bei einem Aufwachsen in „unvollständigen“ Familien oder Patchworkfamilien Rechnung getragen werden. Im Hinblick auf den Wunsch vieler Väter, Kontakt zu ihrem Kind zu haben, tritt die FDP für eine Stärkung der Väter ein, die zur Verantwortungsübernahme bereit sind. (s. Position der FDP zum „Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes“, BT-Drs. 15/2253)

Die FDP tritt für eine Verbesserung der Überprüfbarkeit von Vaterschaften ein. Unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2005 sind hierbei insbesondere die Grundrechte des Vaters und des Kindes abzuwägen. Daher hat die FDP die Einführung eines neuen Verfahrens vorgeschlagen, durch das es sowohl Vätern als auch Kindern ermöglicht werden soll, einen Vaterschaftstest ohne Abhängigkeit vom Einverständnis der Mutter durchzuführen. Durch das neue Verfahren wird der besonderen Verantwortung Rechnung getragen, die Eltern für ihre Kinder und deren Erbgut haben. Darüber hinaus lehnt die FDP die Strafbarkeit des Vaters bei heimlichen Vaterschaftstests ab. Eine solche Strafbarkeit ist nicht notwendig; vielmehr ist sie unverhältnismäßig und einseitig. Statt den Betroffenen mit Strafbarkeit zu drohen, muss ihnen neue Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, die den vielschichtigen Situationen und der Grundrechte gerecht werden. Eine solche Möglichkeit stellt das vorgestellte Verfahren der FDP dar (vgl. BT-Drs. 15/4727).

Die positiven Erfahrung mit Mediation im Sinne des Kindeswohls, das bei allen Entscheidungen im Vordergrund zu stehen hat, sollten auf jeden Fall stärker in die Rechtssprechung zum Umgangsrecht mit einbezogen werden. Ob ein Zwang dazu weiterhilft, bin ich mir nicht sicher.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Reinemund