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Antwort von Bijan Djir-Sarai
FDP
• 22.11.2023

Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf wurde am 16.11.2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Er sieht vor, dass die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. März 2024 angehoben werden, um das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 22. April 2023 zeit- und wirkungsgleich zu übernehmen.

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FDP
• 15.12.2023

Angesichts der hohen Zahlen der illegalen Migration wäre eine Ausweitung des Staatsangehörigkeitsrechts das falsche Signal. Eine Reform können wir nur zusammen mit der besseren Steuerung und Begrenzung von Migration denken.

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