Sehr geehrter Herr Djir-Sarai, was wollen Sie bzw. Ihre Partei unternehmen, um eine weitere Aufblähungs des Bundestags künftig zu vermeiden. MfG K. H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wie Sie zutreffend beschreiben, droht bei der kommenden Bundestagswahl eine weitere Vergrößerung des Deutschen Bundestages. Die von Union und SPD beschlossene Reform des Bundeswahlgesetzes ist nicht geeignet, diese Entwicklung entscheidend zu hemmen. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juli 2021 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/07/fs20210720_2bvf000121.html) festgestellt. Das Gericht geht in seinem Beschluss davon aus, dass trotz der Reform des Bundeswahlgesetzes eine relative Vergrößerung des Parlaments bevorsteht.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat gemeinsam mit Linken und Grünen einen eigenen Vorschlag für eine Reform des Bundeswahlgesetzes vorgelegt, der zu einer Verringerung der Zahl der Wahlkreise und damit zu einer effektiven Bremsung des Anwachsens des Deutschen Bundestages geführt hätte. Zahlreiche Sachverständige haben dies auch in der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages bestätigt. Sie können den Reformvorschlag hier einsehen: https://dserver.bundestag.de/btd/19/146/1914672.pdf. Dennoch haben sich Union und SPD dazu entschieden, den gemeinsamen Oppositionsvorschlag abzulehnen und stattdessen eine ungenügende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.
Die Vergrößerung des Bundestages ist vor allem auf das Auseinanderfallen von Erst- und Zweitstimmenergebnis zurückzuführen. Das Wahlverhalten in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass vor allem Union und SPD deutlich mehr Direktmandate erringen, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze im Plenum zustehen. Die hieraus resultierenden Überhangmandate werden durch Ausgleichsmandate ausgeglichen.
Die Verrechnung der Überhangmandate mit Listenmandaten anderer Landesverbände ist - neben der Verringerung der Wahlkreise - ein weiterer Schritt, der zu einer Reduktion der Größe des Deutschen Bundestages beitragen kann. Wir haben diese sogenannte Kompensation deshalb ebenfalls in unseren Gesetzentwurf mit aufgenommen, den wir gemeinsam mit Grünen und Linken in der auslaufenden Legislaturperiode zur Abstimmung gestellt haben.
Der Deutsche Bundestag hat eine Wahlrechtskommission gebildet, die sich mit verschiedenen Reformaspekten befasst und deren Arbeit hoffentlich zu einem neuen Gesetzentwurf führt. Alle näheren Informationen hierzu finden Sie unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/reform_bundeswahlrecht. Wir werden eine derartige Kompensationslösung auch in diesem Gremium erneut vorschlagen.