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Bettina Müller
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Frage von Hedwig H. •

Frage an Bettina Müller von Hedwig H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Müller,

in Ihrer Funktion als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und Krankenschwester frage ich Sie, ob in Arzneien, Therapeutika etc. die Verwendung von menschlichen Körperbestandteilen (Geweben) ausdrücklich gekennzeichnet ist bzw. gekennzeichnet werden muss?
Die Menschheit bewies seit jeher bizarren Erfindungsreichtum, auch was die Verarbeitung der Körper anging, so dieser Artikel in der Welt https://www.welt.de/geschichte/article192138161/Todesstrafe-Fett-von-Hingerichteten-begehrtes-Mittel-gegen-Rheuma.html .

"..den Delinquenten beispielsweise nach ihrem Tod Körperfett entnommen. Es galt, wie der Historiker Peter Schuster in seiner „Geschichte des Tötens“ über „Verbrecher, Opfer, Heilige“ schreibt, als „wirksames Mittel gegen Rheuma und Hautkrankheiten“. In die gleiche Kategorie fallen Essenzen aus „Schädelmoos“, wozu etwa Haare und Fingernägel gerechnet wurden. Auch den Händen Hingerichteter schrieb man magische Wirkungen zu. Diebe führten die mit Salz und Urin konservierten Extremitäten bei sich, um sozusagen wie von Zauberhand Türen zu öffnen."

Ich möchte unter keinen Umständen mit irgendwelchen heutigen Therapeutika oder Medikamenten etc. in Berührung kommen, die aus Menschen hergestellt wurden.
Gibt es eine Onlinedatenbank über die Informationen dazu abgerufen werden können?
Müssen Mediziner den Patienten auf diese Dinge hinweisen bzw. ist eine Hinweispflicht von Ihrer Seite aus geplant?

Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Hedwig Huber

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

der von Ihnen verlinkte Artikel bezieht sich auf die Verwendung menschlichen Gewebes zu fragwürdigen Zwecken vor rund 2000 Jahren. Die Forschung ist seit dem dankenswerterweise fortgeschritten, sodass die in dem Artikel beschriebenen Praktiken für die heutige Medizin nicht von Relevanz sind.

Nichtsdestotrotz werden heute zur Herstellung von manchen Medikamenten auch menschliche Zellen verwendet. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese immer freiwillig und von lebendigen Menschen gespendet werden, und nicht, wie Sie durch den Artikel vielleicht befürchten, von Verstorbenen entnommen werden. Medikamente, zu deren Herstellung menschliche Zellen verwendet werden, sind hochkomplexe Therapien. Sollten Sie diese Therapien in bewusstem Zustand benötigen, ist es also nahezu ausgeschlossen, dass Sie ohne Ihr Wissen mit diesen in Berührung kommen. Für den anderen Fall sollten Sie ihre Präferenzen in Ihrer Patientenverfügung vermerken.

Für Gewebe- und Blutzubereitungen gelten besonders strenge Anforderungen von Seiten der EU. Diese hat Deutschland mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz sichert die korrekte Kodierung und Rückverfolgbarkeit von Gewebezubereitungen.

Die genauen Bestimmungen für die verschiedenen Produkte lassen sich dem Arzneimittelgesetz §4 entnehmen:

Abs. (2)
Blutzubereitungen sind Arzneimittel, die aus Blut gewonnene Blut-, Plasma- oder Serumkonserven, Blutbestandteile oder Zubereitungen aus Blutbestandteilen sind oder als Wirkstoffe enthalten.

Abs. (9)
Arzneimittel für neuartige Therapien sind Gentherapeutika, somatische Zelltherapeutika oder biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 (ABl. L 324 vom 10.12.2007, S. 121).

Abs. (30)
Gewebezubereitungen sind Arzneimittel, die Gewebe im Sinne von § 1a Nr. 4 des Transplantationsgesetzes sind oder aus solchen Geweben hergestellt worden sind. Menschliche Samen- und Eizellen (Keimzellen) sowie imprägnierte Eizellen und Embryonen sind weder Arzneimittel noch Gewebezubereitungen.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Müller

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